PRESSEAUSSENDUNG vom 23.03.2023

Chef bot Frau nach Karenz schlechter be­zahlte Position an – AK erkämpfte Erhalt der Führungsposition auch in der Elternteilzeit

„Ob im Bewerbungsgespräch, bei der Gehalts­einstufung oder bei der Postenvergabe: Schlechterstellungen wegen einer Elternschaft oder einer möglichen Elternschaft sind gesetzlich verboten. Betroffene sollten sich jedenfalls bei der AK beraten lassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

 
Für eine Arbeitnehmerin, die als Führungskraft in einem Betrieb im oberösterreichischen Zentralraum gearbeitet hatte, hat sich der Weg zur AK gelohnt. Sie wollte nach der Karenz in Elternteilzeit gehen. Daraufhin wollte sie der Arbeitgeber loswerden oder nur noch in einer schlechter bezahlten Position weiterbeschäftigen. In dieser hätte sie während der Dauer der Elternteilzeit in Summe 14.000 Euro an Einkommen verloren.

Mütter in Arbeitswelt diskriminiert

Noch immer erleben Frauen, die möglicherweise ein Kind bekommen könnten, die gerade schwanger sind oder betreuungspflichtige Kinder haben, Benachteiligungen und Vorbehalte in der Arbeitswelt. Die AK Ober­österreich konnte 2022 von Diskriminierung betroffenen Mitgliedern zu Nachzahlungen in der Höhe von rund 211.400 Euro verhelfen. Ging es um eine sogenannte Elterndiskriminierung, waren die Betroffenen ausschließlich Frauen. 

Auch Führungs­kräfte betroffen

Darunter eine Arbeitnehmerin, die in einem Betrieb im Zentralraum bis zu ihrer Karenz als Führungskraft gearbeitet hatte. Als sie dem Chef mitteilte, dass sie nach der Karenz in Elternteilzeit weiterarbeiten wolle, legte er ihr nahe, dass sie „sich gleich was Neues woanders suchen soll“ oder bestenfalls „irgendein anderer Job irgendwo im Betrieb“ als Option zur Verfügung stehe.

Die Arbeitnehmerin wollte sich diese Ansage ihres Vorgesetzten nicht gefallen lassen und kam zur Beratung in die AK. Diese stellte klar, dass das einer verschlechternden Versetzung gleichkäme. Die AK intervenierte wegen Elterndiskriminierung beziehungsweise Diskriminierung wegen des Geschlechts beim Arbeitgeber. Mit Erfolg: Hätte die Frau nachgegeben, hätte sie in ihrer neuen Position über den gesamten Zeitraum der Elternteilzeit 14.000 Euro an Einkommen verloren.

Eltern sind Potenzial und keine Be­lastung

„Beispiele wie dieses und Schilderungen aus der letzten AK-Elternbefragung zeigen, dass viele Betriebe immer noch nicht das große Potenzial von Eltern erkannt haben. Im Gegenteil: Immer noch berichten vor allem Frauen darüber, dass Arbeitgeber nicht auf ihre Bedürfnisse eingehen, etwa bei Arbeitszeitwünschen. Oder dass Personen in Teilzeit nur Tätigkeiten und Positionen mit weniger Verantwortung, weniger wichtigen Aufgaben und vielfach auch weniger Einkommen erhalten“, kritisiert AK-Direktorin Andrea Heimberger, MSc.

Die AK fordert von den Betrieben ein Umdenken und Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern bzw. die Eltern nach einer Karenz beim Wiedereinstieg und bei der Arbeit in Elternteilzeit unterstützen. 

Kinderbe­treuung ausbauen und verbessern  

AK-Präsident Andreas Stangl fordert auch von der öffentlichen Hand mehr Unterstützung: „Wir brauchen endlich ausreichend vollzeittaugliche Kinderbildungs- und Kinderbetreuungs-plätze, damit auch echte Wahlfreiheit für Eltern besteht. Dazu braucht es unter anderem auch einen Rechtsanspruch auf einen qualitätsvollen Betreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr.“ Zusätzlich brauche es auch die tatsächliche Gleichbehandlung von Teilzeitkräften beim beruflichen Aufstieg, bei der Weiterbildung und der betrieblichen Informationspolitik. „Mit etwas gutem Willen und einfachen Maßnahmen ist das in jedem Betrieb möglich. Zum Beispiel, indem Besprechungstermine nicht spät nachmittags angesetzt werden“, so Stangl.

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Auch rechtlich sieht die AK beim Thema Elterndiskriminierung Handlungsbedarf. Bei der Beweislastregelung sollte der Dienstgeber verpflichtet sein, zu beweisen, dass Entscheidungen und Vorgehensweisen im Betrieb nicht aus diskriminierenden Gründen passieren. 

Allen Betroffenen rät die AK, direkt Kontakt aufzunehmen: per E-Mail an gleichbehandlung@akooe.at oder telefonisch unter +43 (0)50/6906 1910. Weiterführende Informationen rund um das Thema Diskriminierung von (potenziellen) Eltern gibt es auch in einer eigenen Broschüre.

Schlechterstellungen wegen einer Elternschaft oder einer möglichen Elternschaft sind gesetzlich verboten. Betroffene sollten sich jedenfalls bei der AK beraten lassen

andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

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