Zu Unrecht Minusstunden verrechnet und dafür Urlaub abgebucht: AK holt 1.963 Euro für Brot- und Gebäcksausführerin zurück
Nachdem eine Frau aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung gekündigt worden war, wandte sie sich mit ihrer Endabrechnung an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Sie wollte sichergehen, dass die Bäckerei, bei der sie beschäftigt war, alles korrekt bezahlte. Doch schnell stellte die Arbeiterkammer fest, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Außerdem hatte die Bäckerei mit Sitz in Urfahr-Umgebung der Frau zu Unrecht Minusstunden abgezogen und dafür Urlaub gegengerechnet. Dank der AK erhielt die Brot- und Gebäcksausführerin 1.963 Euro zurück.
Die Kündigung durch die Bäckerei erfolgte fristwidrig. Deshalb musste der ehemalige Arbeitgeber seiner gekündigten Beschäftigten den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach-zahlen. Besonders dreist war aber, dass die Bäckerei der Frau an Tagen, an denen sie nach-weislich gearbeitet hatte, Urlaub für angebliche Minusstunden gegenrechnete.
Abzug für Minusstunden meist nicht zulässig
AK-Präsident Andreas Stangl rät bei Minusstunden, jedenfalls den Rat der AK einzuholen: „Es ist nicht zulässig, Beschäftigten Minusstunden zu verbuchen, weil man sie wegen geringer Auftragslage früher nach Hause schickt. Klar ist, dass Urlaub Vereinbarungssache zwischen Beschäftigten und Betrieben ist und daher nicht einseitig abgezogen werden kann.“
Die AK Oberösterreich erreichte für ihr Mitglied eine Nachzahlung in der Höhe von 1.963 Euro. „Eine Kontrolle der Endabrechnung bei der Arbeiterkammer am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist immer sinnvoll“, so AK-Präsident Stangl.
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