Landesrechnungshof bestätigt AK-Kritik: Wohnbeihilfe in Oberösterreich schwer zugänglich und wenig treffsicher
Die Zahl der Menschen in Oberösterreich, die Wohnbeihilfe beziehen, sei rückläufig, stellte der Landesrechnungshof (LRH) heute fest. Es bedürfe einer Analyse der realen Wohn- und Einkommensverhältnisse der Bevölkerung und der Definition messbarer Ziele und Wirkungen, so der LRH. Damit bestätigt der LRH die kürzlich geübte Kritik der Arbeiterkammer Oberösterreich: „Der Landesrat ist nun gefordert, die Wohnbeihilfe zu reformieren und leichter zugänglich zu machen. Das ist angesichts der explodierenden Wohnkosten ein Gebot der Stunde“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Viele Menschen von Wohnbeihilfe ausgeschlossen
Wohnen ist zum Luxus geworden. Die Mietpreise explodieren und die enormen Heiz- und Stromkosten verschärfen die Situation zunehmend. Der Bedarf an Wohnbeihilfe ist gestiegen, aber die restriktiven Zugangsvoraussetzungen zu dieser Förderung schließen viele Menschen aus.
Dadurch erklärt sich auch der Rückgang an Beziehern/-innen. AK-Präsident Andreas Stangl fordert Landesrat Haimbuchner daher auf, den Bericht des Landesrechnungshofes ernst zu nehmen und die Zugangsvoraussetzungen zur Wohnbeihilfe zu verbessern.
AK-Forderungen zur Wohnbeihilfe
- Es braucht, wie zum Beispiel in Wien, einen Rechtsanspruch auf Wohnbeihilfe.
- Die Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnbeihilfe müssen nochmals kräftig erhöht werden.
- Der maximal geförderte Quadratmeterpreis muss angehoben werden. Für Wohnungen, die über 7 Euro pro Quadratmeter kosten, wird derzeit keine Wohnbeihilfe gewährt. Günstigere Wohnungen sind aber kaum mehr zu finden. Es braucht auch rasch eine Anhebung der insgesamt förderbaren Nutzfläche. In Oberösterreich werden bei einer Person maximal 45 Quadratmeter akzeptiert, bei einem 2-Personen-Haushalt 60 Quadratmeter. Im Burgenland, in Wien und in Niederösterreich sind es immerhin 50 beziehungsweise 70 Quadratmeter.
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