03.01.2025

„Sie werden dem­nächst eh nicht schwanger?“: neue AK-Broschüre hilft, wenn Eltern am Arbeits­platz diskriminiert werden

Trotz des gesetzlichen Diskriminierungsverbots ist die Benachteiligung von Eltern und speziell Müttern in der Arbeitswelt nach wie vor ein Thema. Oftmals beginnt die Diskriminierung schon vor Antritt des Jobs, beim Bewerbungsverfahren. „Benachteiligungen müssen erkannt, aufgezeigt und verhindert werden“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert rechtliche Besserstellungen von Betroffenen.

Un­zu­lässige Fragen bei Bewerbungs­gesprächen

Frauen sind bei Bewerbungsgesprächen immer wieder mit unzulässigen Fragen zur Kinder- und Familienplanung konfrontiert. Das ist das Resultat einer Befragung von mehr als 3.500 Oberösterreicherinnen zwischen 18 und 35 Jahren, die dabei auch über konkrete Erlebnisse berichteten. „Ich wurde gefragt, wann wir die Familienplanung vorhaben. Ich würde bestimmte Positionen nicht bekommen, weil ich ja sowieso bald schwanger werde und dann wieder weg sei“, schildert zum Beispiel eine Betroffene. Oft genügt also alleine die Möglichkeit, schwanger zu werden, dass der berufliche Aufstieg erschwert oder verhindert wird. Aber auch Frauen, die nach der Karenz in den Beruf zurückkehren, machen negative Erfahrungen. Etwa wenn sie dann in eine niedrigere Position eingestuft oder von individuellen Lohn- beziehungsweise Gehaltserhöhungen ausgeschlossen werden. 

AK für konkrete Maß­nahmen gegen Diskriminierung

Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft oder Elternschaft kann im Arbeitsalltag nicht toleriert werden. „Wir fordern mehr Bewusstsein hinsichtlich Elterndiskriminierung in den Betrieben und eine konsequentere Durchsetzung der Gesetze, um derartige Fälle künftig zu vermeiden. Niemand darf aufgrund einer Elternschaft benachteiligt werden“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.

Die AK Ober­österreich fordert daher, dass

  • es einen Anspruch auf einen höheren immateriellen Schadenersatz von mindestens 6 Monatsentgelten im Falle einer Beendigungsdiskriminierung geben soll.

  • Von einer Diskriminierung betroffene Personen alternativ zum Vermögensschaden die Möglichkeit auf „volle Erfüllung“ ihrer berechtigten Ansprüche haben sollen. Der Arbeitsplatz oder der berufliche Aufstieg beziehungsweise eine Beförderung sollen somit rechtlich eingefordert werden können.

  • Betriebsvereinbarungen zu Themen wie Frauenförderung und Maßnahmen zur Vereinbarkeit, welche die betriebliche Gleichstellung fördern, als erzwingbare Betriebsvereinbarungen geregelt werden.

  • familienfreundlichere Arbeitsbedingungen umgesetzt werden, zum Beispiel durch Fördern von Väterkarenz sowie reduzierte Wochenarbeitsarbeitszeit und flexiblere Arbeitszeiten.

  • bei der partnerschaftlichen Aufgabenteilung Väterkarenz und Gleichstellung mehr eingebunden wird. Dazu braucht es vor allem die Gleichstellung beim Einkommen sowie eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft und in den Unternehmen. 

Die neue Informationsbüroschüre „Elterndiskriminierung im Betrieb" umfasst Tipps gegen betriebliche Benachteiligung und Hinweise zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. AK-Mitglieder können die Broschüre unter frauen@akoooe.at bestellen. Sie steht zudem als pdf auf der AK-Homepage unter Elterndiskriminierung im Betrieb zur Verfügung.

"Niemand darf auf­grund einer Eltern­schaft be­nach­teiligt werden."

Andreas Stangl

AK-Präsident

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