26.09.2022

AK-Präsident Stangl: „Bei sexueller Belästigung am Arbeits­platz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betroffenen zu helfen“

Beratungen wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der Arbeiterkammer Oberösterreich nach wie vor an der Tagesordnung. „Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betroffenen zu helfen. Tut er das nicht, wird neben dem Täter / der Täterin auch er schadenersatzpflichtig, und zwar in der Höhe von mindestens 1.000 Euro“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Für diskriminierte Arbeitnehmer/-innen, dazu gehören auch Fälle sexueller Belästigung, konnten die AK-Experten/-innen im Jahr 2021 rund 309.000 Euro an Nachzahlungen erkämpfen. Rund 87 Prozent der diskriminierten Personen waren Frauen.

Kein Verständnis für sexualisierte Gewalt

2 aktuelle Fälle zeigen, dass in vielen Betrieben für die Thematik der sexualisierten Gewalt kaum Sensibilität besteht, was sich häufig in einer deftigen Gesprächskultur und bei den Umgangsformen niederschlägt.

FALL 1

Eine junge Frau wollte sich als Kellnerin geringfügig Geld dazuverdienen. Während der Arbeit wurde sie von ihrem Vorgesetzten durch einen Schlag mit einer Zeitung auf ihr Gesäß sexuell belästigt. Mit Hilfe der Arbeiterkammer konnte sie eine entsprechende Schadenersatzzahlung in der Höhe von 1.000 Euro geltend machen. Der Vorgesetzte entschuldigte sich zudem, da ihm klar geworden war, dass sein Verhalten eine klare Grenzüberschreitung war.

FALL 2

In einem Handels­betrieb im Zentralraum von Oberösterreich war ein sexistisches Arbeitsklima an der Tagesordnung. Bei einer Beschäftigten blieb es nicht bei verbalen Über­griffen. Der Vorgesetzte griff der Frau in Anwesenheit eines anderen Arbeitskollegen von hinten auf beide Brüste und machte dabei abwertende Bemerkungen. Geschockt wandte sich die Arbeitnehmerin an die Arbeiterkammer. Der Belästiger musste schließlich im Rahmen eines Vergleichs eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von 2.500 Euro zahlen.

Arbeitgeber helfen nicht

„Wir wissen aus unseren Beratungen, dass von sexueller Belästigung betroffene Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber oft keine Hilfe erwarten können. Die Betroffenen werden oftmals versetzt oder gekündigt, echte Hilfe und Unterstützung sieht anders aus. Aus Angst vor negativen Konsequenzen sagen viele Betroffene nichts und ziehen sich zurück“, so der AK-Präsident. Fatal sei, dass gleichzeitig den Tätern/den Täterinnen dadurch signalisiert wird, dass sein/ihr Handeln trotz des Diskriminierungsverbots folgenlos bleibt.

Mehr Sensibilisierung im Betrieb

„Um präventiv gegen sexuelle Belästigung im Betrieb vorgehen zu können, ist es notwendig, dass sowohl die Arbeitgeber, als auch die Mitarbeiter/-innen im Umgang mit dieser Thematik sensibilisiert werden“, sagt Stangl.

In Kooperation mit den Betriebsräten sind die Experten/-innen der AK Oberösterreich auch vor Ort in den Betrieben, um Unterstützung anzubieten und dieses Tabu-Thema anzusprechen. Zur ersten Information können Arbeitnehmer/-innen auch die Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Rat und Orientierung für Betroffene“ unter frauen@akooe.at anfordern.

#respect am Arbeitsplatz

Um Berufseinsteiger/-innen zu sensibilisieren, wurden alle Lehrlinge in Oberösterreich im Zuge der Kampagne „#respect informiert und ein Video-Clip für die Sozialen Medien erstellt. Dieser Film ist auf dem YouTube-Kanal der AK abrufbar.

Zudem beraten die AK-Experten/-innen Mitglieder, die von sexueller Belästigung betroffen sind, gerne persönlich, per Mail unter gleichbehandlung@akooe.at oder telefonisch unter 050/6906-1910.

Aus unseren Beratungen wissen wir, dass sexuell belästigte Beschäftigte vom Arbeitgeber oft keine Hilfe erwarten können. Die Be­troffenen werden oftmals versetzt oder gekündigt und Täter/-innen droht keine Konsequenzen. Arbeitgeber müssen Fürsorgepflicht nachkommen!

andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

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