Sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz: AK OÖ fordert mehr Schutz und Respekt für Frauen
Gewalt und sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz sind schwerwiegende Grenzverletzungen, die das berufliche Umfeld belasten und das Wohlbefinden der betroffenen Personen erheblich verletzen. Frauen trifft es mit Abstand am häufigsten. Die Initiative „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ sensibilisiert für das Thema. Die Arbeiterkammer Oberösterreich steht an der Seite der Betroffenen.
16 Tage gegen Gewalt an Frauen
Der 25. November 2024 ist der erste von 16 Tagen gegen Gewalt an Frauen. Diese wichtige Initiative ist dem internationalen Gedenktag für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden, gewidmet. Die Aktion dauert bis zum 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte.
Für AK-Präsident Andreas Stangl ist völlig klar: „Gewalt, in welcher Form auch immer, darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, das gilt insbesondere auch für den Arbeitsplatz.“
Frauen am häufigsten betroffen
Obwohl unsere Rechtsordnung sämtliche Formen von Gewalt am Arbeitsplatz verbietet, kommt es leider nach wie vor zu Vorfällen. Der Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) umfasst alle Geschlechter, Frauen sind jedoch am häufigsten von Übergriffen betroffen. Laut Arbeitsklima Index waren 78 Prozent der befragten Frauen bereits mit Diskriminierung oder sexueller Belästigung konfrontiert, das reicht von subtilen verbalen Anspielungen bis hin zu körperlicher Gewalt.
Die Erfahrungen aus der Gleichbehandlungsberatung der AK Oberösterreich zeigen ebenfalls: 3 Viertel aller Ratsuchenden im Jahr 2023 waren Frauen, 1 Drittel davon hat sexualisierte Gewalt erfahren. Insgesamt konnte die Arbeiterkammer Oberösterreich 2023 über 276.000 Euro für Arbeitnehmer:innen erkämpfen, die von sexualisierter Gewalt betroffen waren.
2 Fälle aus der Beratung verdeutlichen die Realität
Der Vorgesetzte eines Produktionsbetriebes bedrängte seine Mitarbeiterin immer wieder schriftlich und am Telefon. Für eine Dienstreise hatte er ein gemeinsames Zimmer gebucht und kündigte an, dass er mit der Mitarbeiterin „nackt kuscheln“ wolle. Sie sagte die Reise ab, doch der Chef ließ nicht locker. Die junge Frau fühlte sich nicht mehr in der Lage, das Dienstverhältnis aufrechtzuhalten und suchte Rat bei der Arbeiterkammer OÖ. Diese erzielte eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von 4.000 Euro.
Dass manche Arbeitgeber leider ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen, zeigt ein weiterer Fall sehr eindrucksvoll:
Eine junge Frau in der Lebensmittelproduktion wurde von mehreren Kollegen immer wieder belästigt. Unter anderem machte man sich über das Gewicht ihrer Brüste lustig. Neben massiven verbalen Übergriffen und Beleidigungen wurde die Frau mehrmals begrapscht und bedroht. Der Arbeitgeber machte keine Anstalten, ihr zu helfen. Nach Intervention der AK Oberösterreich konnte mit dem Dienstgeber ein Vergleich in der Höhe von 5.000 Euro erreicht werden.
„Die Arbeiterkammer OÖ steht an der Seite der Betroffenen. Arbeitnehmer:innen, die Diskriminierung oder Gewalt erfahren, können sich an die Arbeiterkammer wenden. Jede Beratung wird selbstverständlich vertraulich behandelt“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
AK-Gleichbehandlungsberatung
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