02.10.2025

Tausende An­fragen bei der AK Ober­öster­reich: Probleme mit der Miet­wagen­firma 123-Transporter reißen nicht ab

Die Probleme der Konsument:innen mit der Mietwagenfirma 123 Shared Mobility GmbH reißen nicht ab. Bei der AK Oberösterreich sind seit Dezember 2022 4.500 Beschwerden über die Mietwagenfirma 123-Transporter eingelangt. Alleine heuer waren es 3.305 mit dem Höhepunkt im September mit über 850 Beratungen. Den betroffenen Kund:innen von 123-Transporter wurden Kautionszahlungen und/oder Vertragsstrafen (zum Beispiel für zu schnelles Fahren oder Rauchen im Fahrzeug) abgebucht. Aktuell können keine Fahrzeuge in Österreich mehr angemietet werden, jedoch warten noch viele Konsument:innen auf die Rückzahlung abgebuchter Beträge.

Über­raschende Kaution

Vielen Konsument:innen, die über die Website oder die App von 123-Transporter ein Fahrzeug gemietet haben, war zunächst nicht bewusst, dass das Unternehmen auch eine Kaution kassieren möchte. Das liegt daran, dass 123-Transporter vor Abschluss der Mietvereinbarung nicht deutlich auf die Kaution (derzeit je nach Mietdauer 500 oder 1.000 Euro) hinwies, sondern diese lediglich in den 24-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens erwähnte. Erst nach Abschluss der Mietvereinbarung gab es von 123-Transporter eine weitere Information, dass eine Kaution bezahlt werden muss. Als Alternative bot das Unternehmen auch einen Kautionsverzicht (nicht rückerstattbare Zahlung über 149 Euro) oder die sogenannte 123 Pro-Mitgliedschaft an.

Frag­würdiges Abo

Die 123 Pro-Mitgliedschaft läuft über 24 Monate. Monatlich sind laut Abo-AGB 67 Euro dafür zu bezahlen. Das macht über 24 Monate einen Betrag von 1.608 Euro. Da aktuell keine Fahrzeuge über die Website gebucht werden können, könnte der Vertrag mangels Leistungsbereitschaft gekündigt werden.

Frag­würdige Vertrags­strafen

Immer mehr Konsument:innen berichteten, dass im Zuge der Fahrzeugmiete Vertragsstrafen über die Kreditkarte abgebucht wurden, zum Beispiel für überhöhte Geschwindigkeiten (ohne Verkehrsstrafe) oder für Rauchen im Fahrzeug (pro Zigarette). Diese Strafen sind in den AGB vorgesehen, jedoch nach Meinung der AK-Expert:innen intransparent und gröblich benachteiligend – und daher unwirksam. 

Die AK rät: Geld um­gehend zurück­fordern!

  • Betroffene sollen den ungerechtfertigten Forderungen schriftlich widersprechen und zu viel abgebuchte Beträge von 123-Transporter zurückfordern.

  • Konsument:innen sollen sich nicht unter Druck setzen lassen und auch keine reduzierten Forderungen bezahlen, wenn diese nicht berechtigt sind.

  • Da davon ausgegangen werden muss, dass das Unternehmen nicht (freiwillig) zurückzahlt, wird empfohlen, die Rückbuchung der abgebuchten Beträge beim Zahlungsdienstleister (Anbieter der Kredit- oder Debitkarte) zu beantragen. 

Musterbriefe für die Rückforderung vom Unternehmen und vom Kredit- beziehungsweise Debitkarten-Anbieter und für die Kündigung einer abgeschlossenen Pro-Mitgliedschaft finden Betroffene hier: "Beschwerden über Mietwagenfirma 123-Transporter".

Betroffene sollen den un­gerecht­fertigten Forderungen schriftlich wider­sprechen und zu viel ab­ge­buchte Beträge von 123-Transporter zurück­fordern.

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