23.04.2026

Klage gegen falschen PVA-Bescheid: AK erreichte Pflegegeld-Erhöhung für bettlägrige Frau um zwei Stufen

Eine schwerkranke, bettlägrige Frau aus dem Bezirk Linz-Land hatte im vergangenen Jahr die Erhöhung ihrer Pflegestufe beantragt, weil sich ihr Gesundheitszustand zusehends verschlechtert hatte. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gewährte daraufhin die Stufe 3. Weil der Familie das zu niedrig erschien, wandte sie sich an die Arbeiterkammer. Diese klagte mit Erfolg gegen den Bescheid und erreichte eine Erhöhung des Pflegegeldes um zwei Stufen.  

Familie wandte sich an die AK

Bis Sommer 2025 hatte die Frau, die aufgrund ihres Alters und zahlreicher Erkrankungen bettlägrig ist, Pflegegeld der Stufe 2 bezogen. Nach einem Antrag auf Erhöhung und der Begutachtung durch einen von der PVA beauftragten Arzt wurde ihr die Pflegestufe 3 zuerkannt. Da diese Einstufung ihrem Gesundheitszustand nicht gerecht wurde, wandte sich die Familie an die Arbeiterkammer und ersuchte um rechtliche Unterstützung gegen die PVA. 

Pflegebedarf war deutlich höher

Die AK klagte gegen den neuen Bescheid. Laut Gutachten des gerichtlich beauftragten Sachverständigen wurde bis inklusive 31.10.2025 ein Pflegebedarf im Ausmaß von 178 Stunden und ab 1.11.2025 im Ausmaß von 188 Stunden festgestellt. Dies rechtfertigte die Gewährung des Pflegegeldes der Stufe 4 bzw. der Stufe 5. Darauf konnten sich AK und PVA letztlich vor Gericht einigen. Seit November bekommt die Frau die Pflegestufe 5. 

Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft

„Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen. Das belegt, dass die Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft ist“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Er begrüßt daher die Ankündigung der Sozialministerin, gesetzliche Maßnahmen setzen zu wollen, wodurch ein genereller Rechtsanspruch auf mitnahme einer Vertrauensperson bei Begutachtungen geschaffen wird. Zudem fordert der AK-Präsident, dass künftig Vorbefunde der Betroffenen stärker berücksichtigt werden. Dadurch kann die Qualität der Begutachtungen erhöht werden.

Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen.

andreas stangl 

AK-Präsident

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