15.10.2024

Pflege­geld für ein Klein­kind gekürzt: AK klagte erfolgreich gegen Bescheide der PVA

Für die Betreuung ihres vierjährigen Sohnes bezog eine Mutter aus dem Raum Linz Pflegegeld der Stufe 3. Ein Antrag auf Erhöhung wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Herbst 2023 abgelehnt. Damit nicht genug: Die PVA kürzte das Pflegegeld sogar auf Stufe 1. Die Familie wandte sich an die AK. Diese bekämpfte den Bescheid. Die PVA muss der Mutter nun ein deutlich höheres Pflegegeld der Stufe 5 auszahlen.

Schwere Belastung für allein­erziehende Mutter

Der vierjährige Bub hat eine chromosomale Erberkrankung, die seine Entwicklung massiv stört. Er leidet unter Bewegungs- und Gleichgewichtsstörung, stürzt häufig und kann sich kaum artikulieren. Die Mutter ist alleinerziehend. Die Betreuung ihres Sohnes ist für sie eine schwere Belastung. Umso härter trafen sie die beiden Bescheide der PVA, die ihr im Herbst 2023 ins Haus flatterten: Zum einen wurde ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes, den sie einige Monate vorher gestellt hatte, abgelehnt. Zum anderen wurde das Pflegegeld neu bemessen. Statt Pflegestufe 3 sollten Mutter und Sohn fortan nur mehr Pflegestufe 1 bekommen.

AK klagte gegen Bescheide

Die Frau wandte sich an die AK Linz. Für diese war rasch klar, dass die gewährte Pflegestufe 1 weit unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand für den Buben lag. Daher klagte die AK gegen die Bescheide.

Für das Kind, ist untertags eine permanente Betreuung nötig und auch in der Nacht ist eine Pflege erforderlich. Laut dem medizinischen Gutachten, das im Zuge des Gerichtsverfahrens erstellt wurde, beträgt der Pflegebedarf 194 Stunden pro Monat.

Gericht gewährte höheres Pflege­geld

Die AK beantragte die dem tatsächlichen Pflegeaufwand entsprechende Pflegestufe. Mit Erfolg: Das Arbeits- und Sozialgericht sprach der Mutter Pflegestufe 5 zu. Der Einsatz der AK hatte sich gelohnt.

„Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen“, sagt AK Präsident Andreas Stangl.

Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen.

WEITERFÜHRENDE Artikel 

Kontakt

Kontakt

Redaktion
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum