02.04.2026

Zu niedrig ein­ge­stuft: Arbeiter­kammer er­reicht neuerlich höheres Pflege­geld für krebs­krankes Kind

Nahezu jeden Arbeitstag gewinnt die AK Oberösterreich 2 Verfahren gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), in denen eine höhere Pflegegeldeinstufung festgestellt wird. Insbesondere für die pflegenden Angehörigen unter den AK-Mitgliedern sind die Fehlbegutachtungen eine große Belastung. Wie zum Beispiel für die Eltern eines jungen Krebspatienten, dem die PVA das Pflegegeld der Pflegestufe 3 wiederholt vorenthalten hat. Nach der letzten Kürzung auf Pflegestufe 2 musste abermals die AK für die Familie die Pflegestufe 3 erfolgreich einklagen. „Wenn Pflegegeldeinstufungen regelmäßig vom Gericht korrigiert werden müssen, zeigt das einen klaren Handlungsbedarf auf“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Das elfjährige Kind eines AK-Mitglieds war schon vor längerer Zeit an Krebs erkrankt und erhielt nach der Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst die Pflegegeldeinstufung 2. Da der Familie diese Einstufung zu gering erschien wandte sie sich an die Arbeiterkammer, welche vor Gericht Pflegestufe 3 erreichte. Nach mehreren Jahren wurde im Laufe der Krankheit eine Operation notwendig, bei der es zum Herzstillstand kam. Obwohl eine Chemotherapie folgte und ein Entwicklungsrückstand festgestellt worden war, reduzierte die PVA nach einer Neubegutachtung das Pflegegeld neuerlich auf Stufe 2. Die AK ging abermals vor Gericht, das schlussendlich auch weiterhin die Pflegestufe 3 zusprach. Die entstandene Pflegegelddifferenz musste die PVA 10 Monate rückwirkend nachzahlen.

Im Durchschnitt gewinnt die AK jeden Tag 2 Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird. Seit 2021 ist die Zahl der Pflegegeldberatungen um 75 Prozent und die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Fälle um knapp 71 Prozent gestiegen. Eine aktuelle Studie im Auftrag der AK Oberösterreich liefert erschreckende Erfahrungsberichte der von PVA-Gutachter:innen untersuchten Personen. Viele berichten von herabwürdigendem oder einschüchterndem Verhalten bei der Untersuchung und beklagen, dass mitgebrachte Befunde und Unterlagen nicht berücksichtigt werden.

„Dieser krasse Fall zeigt auf, dass die Begutachtungen zur Einstufung des Pflegegeldes oftmals einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten. Es kann nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen, um die richtigen Einstufungen zu erzielen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Wenn Pflegegeldeinstufungen regelmäßig vom Gericht korrigiert werden müssen, zeigt das einen klaren Handlungsbedarf auf.

andreas stangl

AK-Präsident

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Gesundheit & Pflege. 


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Content Team
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:      +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf Bluesky
Liken Sie uns auf Facebook