27.03.2026

Nach Klage der AK gegen PVA-Bescheid: Schwer kranker Mann aus dem Bezirk Perg bekam Pflege­stufe 5 zu­ge­sprochen     

Ein Mann aus dem Bezirk Perg, der an Parkinson leidet, eine hochgradige Wirbelsäulenveränderung hat und nach einem Schlaganfall mit Schwindel und einer Gangstörung zu kämpfen hat, suchte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um eine Erhöhung seiner Pflegestufe 1 an. Wenig später bekam er einen Bescheid, dass er ab sofort Pflegestufe 2 zugesprochen bekommt. Weil dem Mann das zu gering erschien, wandte er sich an die Arbeiterkammer, die nach Überprüfung des Falls eine Klage gegen den PVA-Bescheid einbrachte. 

Der gerichtliche Sachverständige stellte schließlich einen außergewöhnlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat fest. Das bedeutete, dass dem Mann Pflegestufe 5 gewährt wurde. Und nicht wie von der PVA festgelegt nur Stufe 2.   

„Es ist höchst an der Zeit, dass die handelnden Personen den Begutachtungsprozess im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der Versicherten verändern“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und fügt hinzu: „Wir fordern eine lückenlose Aufklärung, wie solche Begutachtungen zustande kommen, die regelmäßig korrigiert werden müssen.“ 

Wir fordern eine lückenlose Aufklärung, wie solche Begutachtungen zustande kommen, die regelmäßig korrigiert werden müssen.

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