25.06.2023

Im Kranken­stand ge­kündigt und Arbeits­losen­geld ge­strichen: AK intervenierte erfolg­reich für Arbeits­suchenden

Nachdem ein Beschäftigter im Krankenstand während der Probezeit gekündigt worden war, strich ihm das AMS das Arbeitslosengeld. Die Arbeiterkammer ging gegen diese rechtswidrige Sanktion vor und erkämpfte das Arbeitslosengeld zurück. Die AK rät, im Zweifelsfall Hilfe bei den Rechtsschützer:innen zu suchen. 

Kranken­stand in der Probe­zeit

Nachdem das AMS einem Arbeitnehmer ein Stellenangebot bei einer Reinigungsfirma vermittelt hatte, bewarb sich dieser beim Unternehmen – erfolgreich. 2 Wochen nach Arbeitsbeginn erkrankte der Mann jedoch und gab ordnungsgemäß beim Arbeitgeber bekannt, dass er krank sei. Der Krankenstand endete nach 5 Tagen. 

Aufgrund des Krankenstandes löste die Reinigungsfirma das Arbeitsverhältnis in der Probezeit auf, weswegen sich der Mann wieder beim AMS meldete. Dann kam die Hiobsbotschaft: Der Arbeitssuchende erhielt einen Bescheid des AMS, indem er informiert wurde, dass er für nahezu den ganzen Monat kein Arbeitslosengeld erhalten würde. Als Grund wurde angegeben, dass er das Arbeitsverhältnis während der Probezeit freiwillig gelöst habe. 

Streichung war rechts­widrig 

Der Jobsuchende wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Diese legte gegen den Bescheid Beschwerde ein, da das Arbeitsverhältnis einseitig vom Arbeitgeber während des Krankenstandes gelöst wurde. Das Dagegenhalten hatte sich gelohnt: Das AMS lenkte ein, da eine Sanktionierung rechtswidrig gewesen wäre, und der Mann erhielt rückwirkend das Arbeitslosengeld. 

Rat & Hilfe bei der AK

„Immer wieder landen Fälle wie dieser bei uns und immer wieder können wir für die Arbeitssuchenden erfolgreich intervenieren. Ich appelliere an alle, die durch die Rechtslage verunsichert sind und eine ungerechtfertigte AMS-Sanktion befürchten, Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer zu suchen“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.

AK-Rechtsschutz-Hotline: +43 50 6906 1

Immer wieder landen Fälle wie dieser bei uns und immer wieder können wir erfolg­reich intervenieren. Ich appelliere an alle, die un­ge­recht­fertigte AMS-Sanktionen be­fürchten, Rat und Hilfe bei der Arbeiter­kammer zu suchen.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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