02.09.2025

Ein­ver­nehmliche Auf­lösung im Kranken­stand: AK er­kämpfte Entgelt­fort­zahlung für einen Koch

Ein paar Tage nachdem er sich krank gemeldet hatte, unterschrieb ein Koch aus dem Mühlviertel auf Drängen seines Arbeitgebers die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dennoch wäre ihm die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zugestanden. Da sich der Arbeitgeber weigerte, diese zu zahlen, musste der Koch die AK Oberösterreich einschalten.

Im Kranken­stand in den Betrieb zitiert

Der Koch war rund 4 Monate in einem Gastronomiebetrieb als Stellvertreter des Küchenchefs beschäftigt. Etwas mehr als 2 Wochen nachdem er sich krank gemeldet hatte, wurde er in den Betrieb zitiert. Der Arbeitnehmer humpelte im Krankenstand in die Firma und dort wurde er zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gedrängt. Die ihm weiterhin zustehende Entgeltfortzahlung bekam er aber nicht überwiesen.

Koch war nicht arbeits­fähig

Die AK wies den Gastrobetrieb darauf hin, dass dem Koch ab der Krankmeldung für 6 Wochen die volle und anschließend für 4 Wochen die halbe Entgeltfortzahlung zustand, und auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während des Krankenstandes einvernehmlich aufgelöst wird. Der Arbeitgeber behauptete daraufhin, dass sich der Koch beim Unterzeichnen der Auflösung gesund gefühlt habe. Tatsächlich war an den Krücken klar ersichtlich, dass er nicht arbeitsfähig war. Zudem hatte er – was er nicht tun hätte müssen – seinen Arbeitgeber über seine Diagnose und einen anstehenden Operationstermin informiert. Die AK wiederholte daher in einem zweiten Schreiben die Forderung. Erst jetzt zeigte sich das Unternehmen einsichtig und überwies dem AK-Mitglied die offene Entgeltfortzahlung – in Summe fast 3.800 Euro. Es ist juristisch unzulässig, sich durch einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung als Firma zu sparen beziehungsweise an die Sozialversicherung auszulagern.

Nicht auf An­sprüche und Rechte ver­zichten

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Koch ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: „Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten“, so der AK-Präsident.

Der Erfolg der Arbeiter­kammer für den Koch ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechts­beratung in der AK in An­spruch zu nehmen.

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