04.09.2023

AK unter­stützt Familien mit Betreuungs­bonus und fordert kosten­lose Kinder­betreuung ab dem 2. Lebens­jahr

Kinderbetreuung und -bildung ist in Oberösterreich noch immer nicht kostenlos. Die negativen Folgen sind vielseitig: Die Konten der Familien werden zusätzlich belastet und Frauen können oft nicht selbst entscheiden, wie viele Stunden sie arbeiten. AK-Präsident Andreas Stangl fordert eine umgehende Abschaffung der Nachmittagsgebühren im Kindergarten und einen massiven Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Um Familien rasch zu entlasten, schüttet die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder einmalig den AK-Betreuungsbonus in der Höhe von 150 Euro aus.

Echte Wahl­freiheit für Familien

„Mit dem AK-Betreuungsbonus wollen wir ein Zeichen setzen und die Familien rasch entlasten. Nur mit einem Rechtsanspruch auf kostenlose, ganzjährige und ganztägige Kinderbetreuung können wir es schaffen, dass Frauen eine echte Wahlfreiheit haben, alle Kinder die gleichen Bildungschancen bekommen und die Familien nicht zusätzlich belastet werden“, so AK-Präsident Andreas Stangl über die neue Direktleistung der Arbeiterkammer Oberösterreich für ihre Mitglieder.

Ober­österreich bei Kinder­betreuung hinten nach

Neben der sofortigen Abschaffung der Nachmittagsgebühren im Kindergarten braucht es massive Investitionen in den Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. „Oberösterreich gibt in Sachen Kinderbildung ein desaströses Bild ab. Nur ein Beispiel: 

In Oberösterreich sind 58 Prozent der Krabbelstuben weniger als 8 Stunden täglich geöffnet, in den anderen Bundesländern (ohne Wien) sind es 31 Prozent“, so AK-Präsident Stangl.

Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen sei oft unmöglich. Die politisch Verantwortlichen müssten endlich handeln, damit Oberösterreich nicht noch weiter zurückfällt und die Familien auf der Strecke bleiben.

AK-Betreuungs­bonus online be­antragen

Der AK-Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro kann beantragt werden, wenn mindestens ein Elternteil AK OÖ-Mitglied ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten oder bei Tageseltern in Anspruch genommen wird. Ein Nachweis über die Kosten, eine österreichische Familienbeihilfebestätigung und eine Besuchsbestätigung der Betreuungseinrichtung sind für die Antragsstellung notwendig. 

Der Antrag kann online unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus gestellt werden. Dort können alle Bedingungen und Infos nachgelesen werden. Antragsstellungen bis 30. Juni 2024 für in diesem Zeitraum angefallene Betreuungskosten möglich. 

Bei Fragen stehen AK-Mitarbeiter:innen unter betreuungsbonus@akooe.at oder +43 50 6906 1615 zur Verfügung.

Ober­österreich gibt in Sachen Kinder­bildung ein de­saströses Bild ab. Beruf und Familie unter einen Hut zu be­kommen ist oft un­möglich.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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