AK unterstützt Familien mit Betreuungsbonus und fordert kostenlose Kinderbetreuung ab dem 2. Lebensjahr
Kinderbetreuung und -bildung ist in Oberösterreich noch immer nicht kostenlos. Die negativen Folgen sind vielseitig: Die Konten der Familien werden zusätzlich belastet und Frauen können oft nicht selbst entscheiden, wie viele Stunden sie arbeiten. AK-Präsident Andreas Stangl fordert eine umgehende Abschaffung der Nachmittagsgebühren im Kindergarten und einen massiven Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Echte Wahlfreiheit für Familien
„Mit dem AK-Betreuungsbonus wollen wir ein Zeichen setzen und die Familien rasch entlasten. Nur mit einem Rechtsanspruch auf kostenlose, ganzjährige und ganztägige Kinderbetreuung können wir es schaffen, dass Frauen eine echte Wahlfreiheit haben, alle Kinder die gleichen Bildungschancen bekommen und die Familien nicht zusätzlich belastet werden“, so AK-Präsident Andreas Stangl über die neue Direktleistung der Arbeiterkammer Oberösterreich für ihre Mitglieder.
Oberösterreich bei Kinderbetreuung hinten nach
Neben der sofortigen Abschaffung der Nachmittagsgebühren im Kindergarten braucht es massive Investitionen in den Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. „Oberösterreich gibt in Sachen Kinderbildung ein desaströses Bild ab. Nur ein Beispiel:
In Oberösterreich sind 58 Prozent der Krabbelstuben weniger als 8 Stunden täglich geöffnet, in den anderen Bundesländern (ohne Wien) sind es 31 Prozent“, so AK-Präsident Stangl.
Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen sei oft unmöglich. Die politisch Verantwortlichen müssten endlich handeln, damit Oberösterreich nicht noch weiter zurückfällt und die Familien auf der Strecke bleiben.
AK-Betreuungsbonus online beantragen
Der AK-Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro kann beantragt werden, wenn mindestens ein Elternteil AK OÖ-Mitglied ist und eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in der Krabbelstube, im Kindergarten oder bei Tageseltern in Anspruch genommen wird. Ein Nachweis über die Kosten, eine österreichische Familienbeihilfebestätigung und eine Besuchsbestätigung der Betreuungseinrichtung sind für die Antragsstellung notwendig.
Der Antrag kann online unter ooe.arbeiterkammer.at/betreuungsbonus gestellt werden. Dort können alle Bedingungen und Infos nachgelesen werden. Antragsstellungen bis 30. Juni 2024 für in diesem Zeitraum angefallene Betreuungskosten möglich.
Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt.
Kontakt
Kontakt
Arbeiterkammer OÖ
Redaktion
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at
Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook