29.10.2025

AK erkämpft Pflege­geld­stufe 5 statt 3 für Mann mit Demenz:Pflegegeld-Gut­achten der Versicherung ignorierte erhöhten Pflege­aufwand

Ein 78-jähriger Mann aus dem Bezirk Grieskirchen erhielt schon einige Zeit Pflegegeld der Stufe 3. Zusätzlich zu seinen altersbedingten Gebrechen erkrankte er an Demenz. Irgendwann konnte er sich in der Wohnung nicht mehr zurechtfinden, er verlor ständig die Orientierung. Das führte dazu, dass seine Frau ihn zu Hause rund um die Uhr pflegen, begleiten und bei allen Tätigkeiten unterstützen musste. Da die Pflegegeldstufe 3 nur einen Pflegebedarf von maximal 160 Stunden pro Monat abdeckt, stellte das Ehepaar einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds bei der zuständigen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).  

Neues Gut­achten nach Klage durch AK

Kurze Zeit danach erhielt das Ehepaar unerfreuliche Post von der Versicherungsanstalt. Laut Gutachten betrage der Pflegeaufwand nur 151 Stunden pro Monat, weswegen es bei der bestehenden Pflegegeldstufe 3 bleibe. Die Gattin wandte sich an die AK Grieskirchen. Die reichte Klage gegen den Bescheid der BVAEB ein. Denn aus Sicht der AK berücksichtigte das Gutachten den erhöhten Pflegeaufwand durch die Demenz des Mannes nicht. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit einem neuen Gutachten. Dieses bestätigte die Rechtsansicht der AK und stellte einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden und einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand fest. Somit musste die BVAEB rückwirkend ab Antragstellung Pflegegeldstufe 5 statt 3 zahlen. 

Kostenlose Beratung und Vertretung

AK-Präsident Andreas Stangl ermutigt AK-Mitglieder sowie deren Angehörige, sich bei Unsicherheiten rund ums Pflegegeld an die AK zu wenden. „Wenn Gutachten dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen. Wir prüfen Pflegegeldfälle, beraten die Betroffenen und vertreten sie vor Gericht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Mitunter kann es um sehr viel Geld gehen. Im Fall des 78-jährigen Mannes sind es 700 Euro monatlich mehr Pflegegeld, die er nun erhält.

Wenn Gutachten dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen.

andreas stangl

AK-Präsident

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