Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Wann
Donnerstag, 07. Mai 2026
08:30 Uhr - 16:30 Uhr
Wo
AK-Bildungshaus Jägermayrhof
Römerstraße 98
4020 Linz
Veranstalter:
Arbeiterkammer Oberösterreich
50 Jahre Arbeitsverfassungsgesetz im Fokus
Das Arbeitsverfassungsgesetz feierte 2024 sein 50-jähriges Bestehen. Anlass genug, um uns im Rahmen des Seminars mit den spannenden Fragen rund um die Rechte und Pflichten des Betriebsrates auseinanderzusetzen.
Welche Zeitressourcen bestehen für die Tätigkeit und wie kommt man als Betriebsrätin oder Betriebsrat (BR) zu einer Freistellung? Welche Formen der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte stehen mir als BR zur Verfügung?
Inwieweit hat das BR-Gremium ein Mitspracherecht in personellen Angelegenheiten?
Mit diesem Seminar vertiefen Sie Ihr Verständnis Ihrer Funktion im Betriebsrat und erlangen neue Sicherheit.
Lernen Sie in diesem Seminar
- die maßgeblichen Regelungen des Arbeitsverfassungsgesetzes
welche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates es gibt
die verschiedenen Freistellungsarten kennen- wie die Betriebsratsarbeit in der Praxis konkret umgesetzt werden kann
mehr Handlungssicherheit in Ihrer Rolle als Betriebsrätin/Betriebsrat
So läuft das Seminar ab
Neben dem rechtlichen Input mit aktueller Judikatur wird Platz sein für Beispiele aus der Praxis, Gruppenarbeiten und Diskussionen.
Ein historischer Input über die Entwicklung der Vertrauensmänner von früher bis zum Betriebsrat von heute ergänzt das spannende Seminar.
Dieses Seminar richtet sich an
Betriebsratsmitglieder und Behindertenvertrauenspersonen
Teilnahmevoraussetzung: Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer Oberösterreich, Betriebsratsmitglieder und Behindertenvertrauenspersonen mit absolvierter Grundausbildung oder Gewerkschaftsschule
Trainer
- Mag. Dino Menkovic, AK Oberösterreich
- Mag. Maximilian Mayr, AK Oberösterreich
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Info & Anmeldung
Arbeiterkammer OÖKompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
Daniela Hackl
TEL: +43 50 6906 5414
E-MAIL: kbi-seminar@akooe.at
Bildungsfreistellung für Betriebsräte
Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Betriebsratskörperschaft! mehr...Anmeldeschluss
7. Mai 2026