Ausfall im Betrieb
Wann
3. Februar 2026
08:30 - 16:30 Uhr
Wo
AK-Bildungshaus Jägermayrhof
Römerstraße 98
4020 Linz
Veranstalter:
Arbeiterkammer Oberösterreich
Was gilt bei Krankenstand, Pflegefreistellung & Co?
Krankenstände, Arzttermine und Pflegefreistellungen gehören zum betrieblichen Alltag und stellen Betriebsrät:innen regelmäßig vor komplexe Fragen. Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankenstand? Wann übernimmt die ÖGK? Müssen Arzttermine in der Freizeit stattfinden - oder gilt eine Dienstverhinderung? Und was bedeutet die neue Pflegefreistellung für Haushaltsangehörige?
Das Seminar vermittelt Ihnen kompakt die wichtigsten Rechte und Pflichten Ihrer Belegschaft im Zusammenhang mit Krankenständen, Pflegefreistellungen und Co.
Lernen Sie in diesem Seminar
- wann, wie lange und in welcher Höhe Arbeitnehmer:innen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zusteht
- wie Krankenstände korrekt gemeldet, dokumentiert und rechtlich behandelt werden
- was bei Langzeitkrankenständen besonders zu beachten ist
- das Instrument der Pflegefreistellung und ihre erweiterte Anwendung auf Haushaltsangehörige kennen
- den Dienstverhinderungsgrund aus anderen, wichtigen persönlichen Gründen und seine Bedeutung
So läuft das Seminar ab
In diesem Seminar erwartet Sie ein abwechslungsreicher Mix aus Fachinputs, Gruppenarbeiten, Diskussionen, Erfahrungsaustausch und Praxisbeispielen.
Dieses Seminar richtet sich an
Betriebsratsmitglieder und Behindertenvertrauenspersonen
Teilnahmevoraussetzungen
Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer Oberösterreich, Betriebsratsmitglieder und Behindertenvertrauenspersonen mit absolvierter Grundausbildung oder Gewerkschaftsschule
Trainer
- Mag. Dino Menkovic, AK Oberösterrich
- Mag. Maximilian Mayr, AK Oberösterreich
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Info & Anmeldung
Arbeiterkammer OÖKompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
Daniela Hackl
TEL: +43 50 6906 5414
E-MAIL: kbi-seminar@akooe.at
Bildungsfreistellung für Betriebsräte
Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Betriebsratskörperschaft! mehr...Anmeldeschluss
19. Dezember 2025