Gewalt darf kein Berufsrisiko sein

Wann

08.10.2024
09:00 bis 17:00 Uhr

Wo

AK-Bildungshaus Jägermayrhof
Römerstraße 98
4020 Linz

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei Konflikten und Gewalt am Arbeitsplatz

Wenn Menschen zusammenarbeiten (müssen), treffen unterschiedliche Bedürfnisse, Werte und Arbeitsweisen aufeinander. Dass dabei Konflikte entstehen, ist daher nicht außergewöhnlich, sondern normal. Umso wichtiger ist es, Konflikte nicht eskalieren zu lassen und somit die Entstehung von Aggressionen und Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern.

Bei Gewalt gibt es verschiedene Facetten: Sie reichen von verbaler Gewalt wie Beschimpfungen über psychische Gewalt wie Mobbing bis hin zu sexualisierter Gewalt oder tätlichen
Angriffen von Arbeitnehmer:innen, Arbeitgebern und Kund:innen.

Gewalt ist kein „Berufsrisiko“, das man hinnehmen muss oder mit dem man als Arbeitnehmer:in alleine fertig werden muss. In erster Linie trägt der Arbeitgeber im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht die Verantwortung.

Ziele

  • Handlungsmöglichkeiten kennen, um Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern und das Risiko zu minimieren
  • Bewusstsein für die Problematik und die damit verbundenen Auswirkungen schaffen
  • Konkrete Maßnahmen der Prävention und Intervention kennen und umsetzen
  • Praxistaugliche Handlungsmöglichkeiten finden

Zielgruppen

  • Betriebsratsmitglieder,
  • Sicherheitsvertrauenspersonen und
  • Behindertenvertrauenspersonen

Trainerinnen

  • Eva Mandl, MSc BSc BA
    AK Oberösterreich
  • Mag.a Patricia Mayrhofer
    AK Oberösterreich

Teilnahme­voraus­setzung

  • Zuge­hörigkeit zu den jeweils genannten Ziel­gruppen UND
  • Mitglied­schaft in der Arbeiter­kammer Oberöster­reich

Wann

08.10.2024
09:00 bis 17:00 Uhr

Wo

AK-Bildungshaus Jägermayrhof
Römerstraße 98
4020 Linz

INFO & ANMELDUNG

Arbeiterkammer Oberösterreich
Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung

TEL: +43 50 6906 5420
E-MAIL: kbi-seminar@akooe.at

BILDUNGSFREISTELLUNG FÜR BETRIEBSRÄTE

Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Betriebsratskörperschaft! mehr...

anmeldeschluss

27. August 2024

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