Arbeitsplatzevaluierung und Unterweisung
Wann
26.09.2024
09:00 bis 17:00 Uhr
Wo
AK-Bezirksstelle Vöcklabruck
Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck
Arbeitnehmerschutz gut organisieren
Eine Arbeitsplatzevaluierung ist mehr als nur das Ausfüllen von Checklisten und Maßnahmenblättern. Sie ist das zentrale
Instrument zur Organisation des Arbeitnehmerschutzes. Die
Arbeitsplatzevaluierung ist die wichtigste Basis für die Unterweisung und damit für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Nur wenn beide Prozesse sinnvoll und zielführend durchgeführt werden, kann Arbeitnehmerschutz gut und gesetzeskonform gelebt werden.
Im Seminar wird das Konzept der Evaluierung als kontinuierlicher Verbesserungsprozess vermittelt. Dabei werden sowohl
körperliche als auch psychische Belastungen sowie die Gesundheitsgefahren bei der Arbeit mit Schadstoffen berücksichtigt. Zudem wird erarbeitet, wie die Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung (inklusive der Arbeitsstoffe) zielgerichtet in die Unterweisung überführt werden.
Ziele
- Gesetzliche Grundlagen im Überblick kennen
- Die Rolle von Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften bei der Arbeitsplatzevaluierung kennen und für die Kooperation nutzen können
- Über Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten bei der laufenden Aktualisierung der Arbeitsplatzevaluierung Bescheid wissen
- Vorgangsweisen anhand konkreter Beispiele aus der Praxis erarbeiten
- Erfahrungen austauschen und die Problemlösungskompetenz stärken
Zielgruppen
- Betriebsratsmitglieder,
- Sicherheitsvertrauenspersonen und
- Behindertenvertrauenspersonen
Trainer
- Walter Hofstätter
Arbeitsinspektion Oberösterreich-Ost - Mag. Roland Spreitzer
AK Oberösterreich
Teilnahmevoraussetzung
- Zugehörigkeit zu den jeweils genannten Zielgruppen UND
- Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer Oberösterreich
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INFO & ANMELDUNG
Arbeiterkammer OberösterreichKompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 5420
E-MAIL: kbi-seminar@akooe.at
BILDUNGSFREISTELLUNG FÜR BETRIEBSRÄTE
Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Betriebsratskörperschaft! mehr...anmeldeschluss
16. August 2024