Neue Regeln beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld: AK Präsident Stangl mahnt Kriterien ein
Ab 2026 ist es arbeitsuchenden Menschen kaum mehr möglich, das Arbeitslosengeld mit geringfügiger Arbeit aufzubessern. Damit soll ihre Aufmerksamkeit auf die Arbeitsuche gelenkt werden. AK Präsident Stangl begrüßt, dass es während einer Ausbildung möglich sein soll einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Die neuen Kriterien dafür müssen aber zügig festgelegt werden und müssen mehr als nur das Pflegestipendium umfassen
Für viele Menschen ist der geringfügige Zuverdienst notwendig, um sich vor allem länger dauernde Ausbildungen leisten zu können. Zusätzlich kann die Beschäftigung auch die Möglichkeit eröffnen, nach Abschluss der Ausbildung in ein dauerhaftes, vollversichertes Beschäftigungsverhältnis einzusteigen. „Ich begrüße die Ankündigung, dass es künftig doch möglich sein soll, während einer Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Die neuen Kriterien dafür müssen aber zügig festgelegt werden und es muss mehr sein, als nur das Pflegestipendium“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Die geplante Änderung sorgt für Unsicherheit. Bereits jetzt erkundigen sich mehr weiterbildungswillige Arbeitnehmer:innen als bisher in der AK Oberösterreich. Viele von ihnen können sich eine Weiterbildung ohne zusätzliches Einkommen nicht leisten. Das zeigen die Erfahrungen aus der Beratungspraxis.
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