28.11.2025

Arbeiterkammer sicherte Ansprüche eines Autoverkäufers

Einem Autoverkäufer kam es seltsam vor, dass nach der einvernehmlichen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses der bereits ausbezahlte Urlaubszuschuss wieder rückverrechnet worden war. Daher ließ er seine Endabrechnung in der Arbeiterkammer kontrollieren. Dabei stellten sich mehrere Missstände heraus. Der Mann war unter anderem zu niedrig eingestuft und hatte einige Ansprüche nicht bezahlt bekommen. 

Urlaubszuschuss rückverrechnet 

7 Monate war der Arbeitnehmer als Autoverkäufer tätig. Das Arbeitsverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Am letzten Gehaltszettel entdeckte das AK-Mitglied, dass der anteilig zu viel bezahlte Urlaubszuschuss in Höhe von 550 Euro wieder rückverrechnet worden war. Das kam ihm seltsam vor, daher wandte er sich an die AK-Bezirksstelle Linz-Land. Laut dem auf das Dienstverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrages ist eine Rückverrechnung des Urlaubszuschusses bei Beendigung eines zumindest 6 Monate andauernden Arbeitsverhältnisses durch einvernehmliche Auflösung nicht gestattet. 

Zu niedrig eingestuft 

Bei der Kontrolle der Endabrechnung stellten sich aber noch weitere Ungereimtheiten heraus. Laut Arbeitsvertrag war der Arbeitnehmer unterkollektivvertraglich entlohnt und der Sachbezug für den privat genutzten Firmen-Pkw wurde nicht abgerechnet. Außerdem wurde die Urlaubsersatzleistung nicht in der korrekten Höhe bezahlt, Mehr- und Überstunden sowie die vereinbarte Provision wurden gar nicht bezahlt.  

Einsicht erst nach Klagsdrohung 

Die Arbeiterkammer intervenierte bei dem Unternehmen und machte die offenen Ansprüche geltend. Da sich der Arbeitgeber anfänglich überhaupt nicht einsichtig zeigte, bedurfte es einer Klagsdrohung um das Unternehmen zur Einsicht zu bringen. Letztlich bekam der Autoverkäufer knapp 6.200 Euro nachbezahlt. 

Endabrechnung kontrollieren lassen-

„Der Fall zeigt, dass es sich jedenfalls lohnt, die Endabrechnung kontrollieren zu lassen. Der Autoverkäufer kam wegen 550 Euro zu uns und bekam am Ende 6.200 Euro nachbezahlt. Und selbst wenn Arbeitgeber sich beharrlich weigern, ihre Mitarbeiter korrekt zu bezahlen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

"Selbst wenn Arbeitgeber sich beharrlich weigern, ihre Mitarbeiter korrekt zu bezahlen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht."

Andreas stangl

AK-Präsident

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