05.09.2024

Mieten steigen, die Wohn­bei­hilfe verliert an Wirkung: AK fordert treff­sichere Hilfe für Menschen mit niedrigem Ein­kommen 

Die Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigem Einkommen leistbares Wohnen ermöglichen. Während Mieten und Betriebskosten steigen, bleibt die Wohnbeihilfe unverändert. Für AK-Präsident Andreas Stangl liegt klar auf der Hand: Berechnungswerte abseits der Realität und Hürden bei der Antragstellung gehören abgeschafft, damit die Menschen die nötige Hilfe bekommen. Die AK legt Forderungen auf den Tisch, wie mehr Menschen geholfen werden kann, ihr Grundbedürfnis Wohnen abzudecken.

Die Wohnbeihilfe ist ein wichtiges Instrument, um für Menschen mit niedrigem Einkommen die Folgen der Teuerung abzufedern und leistbares Wohnen zu ermöglichen. Jedoch sinkt die Zahl der Antragstellenden in den letzten Jahren:

  • Seit dem Jahr 2013 ist die Zahl der Wohnbeihilfe-Beziehenden um 27 Prozent von 32.542 auf 23.611 im Jahr 2023 gesunken.

  • Auch das Budget für die Wohnbeihilfe ist rückläufig: 2013 wurden noch insgesamt 72,2 Millionen Euro an Wohnbeihilfe an alle Beziehenden ausgeschüttet, 2023 waren es um 18,5 Millionen Euro weniger. Das entspricht einem Rückgang um circa 26 Prozent. 

Eine Studie des Zentrums für Europäische Wohlfahrtspolitik zeigt, dass rund ein Drittel der Haushalte, die Anspruch auf Wohnbeihilfe hätten, keinen Antrag stellen. Aus Sicht der AK ist das auch auf mangelnde Kundenfreundlichkeit bei der Antragstellung zurückzuführen. Bis zu 17 verschiedene Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden. Und nach wie vor kann die Wohnbeihilfe weder online vorausberechnet noch beantragt werden. AK-Präsident Andreas Stangl: „Es stellt sich schon die Frage, ob man Menschen durch all diese Hürden ganz bewusst von der Wohnbeihilfe ausschließen will.“

Die Zahlen des AK Wohnzufriedenheitsindex zeigen: Die Mietpreise pro Quadratmeter sind im Vergleich zum Jahr 2023 am privaten Mietenmarkt um rund 6 Prozent gestiegen. 8 von 10 unselbständig Beschäftigten in Oberösterreich mit einem Einkommen von weniger als 1.350 Euro netto bewerten die Leistbarkeit ihrer Wohnsituation als kritisch oder sogar schlecht. Besonders jene, die aktuell Erwerbsarbeit suchen oder in Karenz sind, die Teilzeit arbeiten oder noch keine 30 Jahre alt sind, sind von den gestiegenen Kosten stark betroffen. 

Damit mehr Menschen mit niedrigem Einkommen mit Hilfe der Wohnbeihilfe ihren direkten Lebensraum sichern können, fordert die AK, die Wohnbeihilfe an die Realität anzupassen. Dazu schlägt sie konkret vor:

  • Anrechenbaren Wohnaufwand anpassen:
    Die Berechnung der Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich an einen anrechenbaren Wohnaufwand von 3,7 Euro (ohne Betriebskosten) pro Quadratmeter geknüpft. Die AK fordert, den maximal anrechenbaren Wohnaufwand auf 5 Euro pro Quadratmeter anzuheben.

  • Quadratmeterpreisdeckel anpassen:
    Die Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich an einen Hauptmietzins von höchstens 8 Euro pro Quadratmeter (inklusive USt., jedoch ohne Betriebskosten) geknüpft. Die AK fordert, diesen Quadratmeterpreisdeckel auf 10 Euro anzuheben.

  • Quadratmeteranzahl pro Person anpassen:
    Die Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich an eine Quadratmeterzahl von 45 (bei einer Person) beziehungsweise 60 Quadratmeter (bei 2 Personen) geknüpft. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sind es 50 beziehungsweise 70 Quadratmeter. Die AK fordert, die angemessene Wohnnutzfläche in Oberösterreich entsprechend anzupassen.

  • Deckelung anpassen:
    Die Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich in der Höhe gedeckelt und liegt aktuell bei maximal 300 Euro. Die AK fordert, den Wert auf 400 Euro anzuheben und ihn regelmäßig an die Inflation anzupassen.

  • Zugangswege anpassen:
    Die Wohnbeihilfe kann in Oberösterreich auch im Jahr 2024 nicht online beantragt werden. Die AK fordert eine kundenfreundliche Möglichkeit, die Wohnbeihilfe digital vorauszuberechnen und beantragen zu können. Zusätzlich soll die Zahl der einzureichenden Unterlagen reduziert werden.

  • Rechtsmittel anpassen:
    Wird der Antrag auf Wohnbeihilfe abgelehnt, so kann in Oberösterreich kein Rechtsmittel eingelegt werden. Die AK fordert, einen Rechtsanspruch auf die Wohnbeihilfe auch in Oberösterreich einzuführen – so wie es ihn bereits in Wien gibt.

Ausführliche Informationen zum Reformbedarf bei der Wohnbeihilfe bietet die AK Oberösterreich in der neuen Broschüre „OÖ Wohnbeihilfe: Ideen & Forderungen für leistbares Wohnen in Oberösterreich“.

„Es stellt sich schon die Frage, ob man Menschen durch Hürden ganz bewusst von der Wohn­beihilfe aus­schließen will.“

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