08.04.2026

PVA-Begut­achtungen: Vor­befunde der Betroffenen werden laut AK-Studie viel zu wenig berück­sichtigt     

„Unsere Studie zur Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt hat aufgezeigt, dass es rasch Änderungen im Sinne der Betroffenen braucht und zu ersten Ankündigungen von entsprechenden Maßnahmen geführt. Ein weiteres brisantes Detail dieser Studie ist, dass die Vorbefunde der zu begutachtenden Personen viel zu wenig berücksichtigt werden. Auch hier braucht es rasch ein Umdenken der Begutachter:innen. Den Ankündigungen müssen nun Taten folgen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Fast alle Antragsteller:innen hatten bei der Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bestehende ärztliche Befunde oder Gutachten dabei. Das trifft sowohl für Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension (96 Prozent) als auch für jene zum Pflegegeld (89 Prozent) zu. Das Problem dabei: Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wurden die eigenen ärztlichen Befunde und Gutachten nur in weniger als einem von 10 Fällen (8 Prozent) vollständig berücksichtigt, bei rund 3 von 10 (29 Prozent) war das zumindest teilweise der Fall. In mehr als 4 von 10 Fällen (42 Prozent) wurden diese Unterlagen hingegen gar nicht in die Beurteilung miteinbezogen.

Bei Anträgen auf Pflegegeld wurden die Vorbefunde in etwas mehr als der Hälfte der Fälle (52 Prozent) berücksichtigt, in etwas weniger als einem Fünftel der Fälle vollständig (18 Prozent). Bei 3 von 10 (29 Prozent) Anträgen auf Pflegegeld fand allerdings keine Berücksichtigung der Vorbefunde statt. 

„Hinzu kommt, dass den Betroffenen unklar ist, welche Kriterien für die Entscheidung relevant waren“, so Präsident Stangl. Nur etwa 4 von 10 (36 Prozent) Antragsteller:innen auf Pflegegeld sind die Kriterien der Gutachten sehr oder ziemlich klar, bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension trifft das nur auf ein Fünftel (20 Prozent) zu. Dementsprechend beurteilen die untersuchten Personen auch die Diagnosen eher negativ: Nur ein Drittel der Antragsteller:innen auf Pflegegeld (33 Prozent) sieht die Diagnosen aus dem Gutachten als sehr oder ziemlich zutreffend an. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ist nur etwas mehr als jede:r Zehnte (12 Prozent) dieser Ansicht. 

Ein Mann, der an einer schweren körperlichen Erkrankung leidet, in deren Folge sich auch psychische Probleme entwickelt haben, schildert der AK OÖ das Verhalten der PVA-Gutachterin: „Was ich mich besonders frage, ist, wenn man Gutachten vorlegt, wo das drinsteht, von anerkannten Ärzten, und dort eine Allgemeinmedizinerin sagt, nein, das gibt es nicht. […] Sie [PVA-Gutachterin] hat abgetastet und diktiert, gibt leichte Schmerzen an, ja. Und ich habe gesagt, es tut total weh. Und sie hat daraus leichte Schmerzen gemacht. Und so ist die ganze Begutachtung. Also wenn man das liest, bin ich immer so ein bisschen in eine Richtung gedrängt worden, von meinem Gefühl her. […] Und so ein bisschen ist mir vorgekommen, dass das gleich in diesem ersten Schritt, bei der Gesamtbegutachterin, dafür verwendet wird, um die Gutachten zu schwächen, die man mitbringt.“

„Fälle wie dieser zeigen deutlich, dass es nicht bei Ankündigungen bleiben darf. Es muss zu einer spürbaren Verbesserung bei der PVA-Begutachterpraxis kommen. Außerdem ist es wichtig, dass jenen Menschen, die sich in einem PVA-Begutachtungsprozess befinden, künftig mit mehr Wertschätzung begegnet wird. Auch die fachliche Qualität der Begutachtungen muss deutlich verbessert werden, damit diese nicht regelmäßig vor Gericht korrigiert werden müssen. Dazu kann auch die Berücksichtigung der Vorbefunde einen Beitrag leisten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Forderungen der AK OÖ:

  • Es braucht einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen im Rahmen der Begutachtungen.

  • Es braucht eine standardmäßige, umfassende Begutachtung sowie die verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und Befunde.

  •  Es braucht eine standardmäßige, nachvollziehbare Begründung von ärztlichen Entscheidungen (inklusive der automatischen Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer Einspruchsmöglichkeit).

Hinzu kommt, dass den Betroffenen unklar ist, welche Kriterien für die Entscheidung der PVA relevant waren.

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Gesundheit und Pflege. 

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Content Team
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:      +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf Bluesky
Liken Sie uns auf Facebook