13.04.2026

Viel zu geringes Pflege­­geld für autistisches Kind mit massiven Entwicklungs­störungen: AK klagte und er­reichte Er­höhung um 5 Stufen

Eine Familie aus dem Innviertel hatte für die Pflege ihres mehrfach beeinträchtigten autistischen Kindes Pflegegeld der Stufe 1 bezogen. Das Kind braucht aber aufgrund des Autismus mit massiven Entwicklungsstörungen rund um die Uhr Betreuung und Unterstützung. Daher wandte sich die Familie an die Arbeiterkammer. Diese klagte gegen den bisherigen PVA-Bescheid und erreichte eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Stufen auf Pflegestufe 6.

Bub kann nicht alleine ge­lassen werden

Für ein autistisches Kind bezog eine Familie aus dem Innviertel Pflegegeld der Stufe 1. Der Bub ist hyperaktiv, extrem lärmempfindlich, neigt zu Aggressionen und kann nicht alleine gelassen werden. Würde man ihn nicht rund um die Uhr betreuen, wäre es nicht auszuschließen, dass er sich selbst oder andere verletzt. Die bisherige Pflegegeldeinstufung, basierend auf einem Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), war daher viel zu niedrig.

AK klagte gegen PVA-Bescheid

Die Familie wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese klagte gegen den bisherigen Bescheid, um eine Erhöhung des Pflegegeldes zu erreichen. Der vom Sozialgericht beauftragte Sachverständige erstellte ein neues Gutachten. Laut diesem bestand ein Pflegeaufwand von 205 Stunden pro Monat. Damit stand der Familie nun sogar Pflegestufe 6 zu.

Zahl der Fälle um 71 Prozent ge­stiegen

Im Durchschnitt gewinnt die AK jeden Tag 2 Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird. Seit 2021 ist die Zahl der Pflegegeldberatungen um 75 Prozent und die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Fälle um knapp 71 Prozent gestiegen. Eine aktuelle Foresight-Studie im Auftrag der AK Oberösterreich liefert zudem erschreckende Erfahrungsberichte der von PVA-Gutachter:innen untersuchten Personen. Viele berichten von herabwürdigendem oder einschüchterndem Verhalten bei der Begutachtung und beklagen, dass mitgebrachte Befunde und Unterlagen nicht berücksichtigt werden.

Vor­befunde berück­sichtigen

„Es ist wichtig, dass Betroffene bald einen Rechtsanspruch darauf haben, bei den PVA-Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Wichtig wäre außerdem, dass Vorbefunde der Betroffenen berücksichtigt werden. Dadurch kann die Qualität der Begutachtungen erhöht werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Wenn die Selbstheilungskräfte in der PVA nicht ausreichen, um hier zu einer Verbesserung zu kommen, braucht es eine von der PVA losgelöste, aber in der Sozialversicherung angesiedelte Begutachtungsstelle.

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