Urlaub 2025: Viele Probleme beim Fliegen. Dennoch plant die Europäische Kommission Verschlechterungen für Passagiere!
Die Oberösterreicher:innen verreisen gerne, trotz steigender Preise. Doch nicht immer erhalten sie für ihr Geld die bezahlten Leistungen in einwandfreier Qualität. Alleine heuer haben bereits 5.350 Konsument:innen die reiserechtliche Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich in Anspruch genommen und Rat und Hilfe gesucht. Die meisten Beschwerden gab es – wie schon in den Jahren zuvor – wegen Flugproblemen, gefolgt von Fragen zum Reisestorno, zu Reisemängeln und zu Schwierigkeiten mit Online-Portalen.
2.000 Beschwerdefälle in 10 Jahren
Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen: Wenn Airlines die Reklamationen ihrer Kund:innen nicht beantworten oder berechtigte Entschädigungsansprüche abweisen, setzt die AK Oberösterreich die Rechte der Reisenden in Kooperation mit FairPlane durch, wenn nötig auch gerichtlich. In den vergangenen 10 Jahren – so lange gibt es diese Kooperation bereits – wurden in mehr als 2.000 Beschwerdefällen Forderungen in Höhe von insgesamt 1,43 Millionen Euro für Konsument:innen aus Oberösterreich durchgesetzt. Das entspricht einer durchschnittlichen Entschädigungszahlung von gut 700 Euro pro Fall.
Den Musterbrief an die Fluglinie, das Online-Formular für die Entschädigungsforderung und viele Tipps rund ums Reisen finden Konsument:innen auf Reise & Freizeit.
Ihre Ansprüche bei Flugproblemen
- Bei Verspätungen (je nach Flugdistanz 2, 3 oder 4 Stunden) können Sie von der Fluglinie Betreuungsleistungen, wie etwa Mahlzeiten und Erfrischungen, ggf. auch eine Hotelübernachtung, verlangen.
- Ab 5 Stunden Verspätung können Sie die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.
- Landen Sie mehr als 3 Stunden verspätet am Zielflughafen, können Sie eine Ausgleichszahlung von der ausführenden Fluglinie verlangen. Voraussetzung ist, dass der Flug in einem EU-Staat angetreten oder von einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat durchgeführt wurde. Die Entschädigung beträgt bei einer Flugstrecke bis 1.500 km 250 Euro, bis 3.500 km 400 Euro und über 3.500 km 600 Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.
- Keine Ausgleichszahlung gibt es, wenn die Verspätung oder Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht der Fluglinie zugerechnet werden kann (etwa Witterungsbedingungen oder eine Sperre des Flughafens).
- Erfahren Sie bereits Wochen vor der Reise von einer Flugänderung, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.
- Die Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten grundsätzlich auch bei Pauschalreisen. Bei Verspätungen von mehr als 4 Stunden können Sie alternativ vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen, wobei diese meist niedriger ausfällt als die Ausgleichszahlung, die Sie gegenüber der Fluglinie geltend machen können.
- Bei Überbuchung oder Annullierung Ihres Fluges haben Sie neben der Ausgleichszahlung auch Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an Ihr ursprüngliches Flugziel. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und den Flugpreis zurückfordern.
Verschlechterungen für Passagiere geplant
Die aktuellen Reformvorschläge der Europäischen Kommission sehen gravierende Verschlechterungen für Passagiere vor: Die Wartezeiten sollen länger und die Entschädigungszahlungen geringer werden. Für Reisende bedeuten Flugprobleme nicht nur Ärger und Stress. In der Regel sind auch hohe Kosten damit verbunden, wenn zum Beispiel vorab reservierte Hotelzimmer verfallen, gebuchte Mietwagen nicht mehr verfügbar sind oder anschließende Kreuzfahrten oder Rundreisen nicht wie geplant angetreten werden können.
Die AK Oberösterreich fordert
- Beibehalten der Anspruchsberechtigung ab 3 Stunden und Anpassung der Ausgleichszahlungen an das steigende Preisniveau der letzten Jahre.
- Einführen einer europaweiten Insolvenzabsicherung des gesamten Ticketpreises oder alternativ die Bezahlung des Tickets erst beim Boarding.
- Proaktive Information aller Fluggäste per E-Mail über Ihre Entschädigungsansprüche im Falle einer Verspätung oder Annullierung.
- Fluglinien sollen gesetzlich verpflichtet werden, eine Mailadresse, eine Postadresse und mindestens eine kostenlose Telefonnummer für Anfragen und Reklamationen von Kund:innen zur Verfügung zu stellen und diese gut sichtbar auf der Website bekannt zu geben, damit sie für die Fluggäste leichter erreichbar sind.
Kontakt
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