25.09.2024

Un­seriöses Ver­sprechen eines un­beschwerten Lebens in Saus und Braus: AK-Konsumenten­schutz verhalf Frau zu 5.500 Euro 

Wer möchte das nicht? Ohne viel Arbeit viel Geld verdienen und ein unbeschwertes Leben genießen. Das ist das Versprechen der sogenannten Online-Coaches. Sie versuchen, mit dubiosen Methoden Kund:innen zu ködern. Auch eine Konsumentin aus Oberösterreich wurde mit einer derartigen Masche dazu verleitet, einen Coachingvertrag mit einer Firma in Zypern abzuschließen. Mit Hilfe des AK-Konsumentenschutzes bekam sie 5.500 Euro rückerstattet.

Un­realistische Erfolgs­versprechen

„Lerne dein Geld richtig zu investieren und lebe von einem passiven Einkommen“. Diese und ähnliche Botschaften trommeln die sogenannten Online-Coaches. Sie schalten Werbungen in sozialen Medien, präsentieren dort ihr eigenes, angeblich so erfolgreiches Leben oder locken die Konsument:innen mit unrealistischen Erfolgsversprechen.

Zum Vertrags­abschluss über­redet

Die Konsument:innen werden im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches online zu einem Vertragsabschluss überredet, geben ihre Kontodaten bekannt und verpflichten sich zur Zahlung  von mehreren tausend Euro für qualitativ fragwürdige Gegenleistungen. Statt dem schnellen Weg zum großen Geld bekommen sie vor allem voraufgezeichnete Coaching-Videos und downloadbare Dateien mit überwiegend geringem Informationswert.

Auch bei Online-Verträgen besteht Rücktritts­recht

Schließen Konsument:innen online Verträge ab, besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht. Das Fernabsatzgeschäftegesetz (FAGG) legt strenge formale Voraussetzungen für die beteiligten Firmen fest. Sie müssen Konsument:innen etwa umfangreich über das Widerrufsrecht belehren. Erfolgt diese Information nicht oder fehlerhaft, verlängert sich das Widerrufsrecht. Erklären Betroffene den Widerruf, so wird oftmals entgegengehalten, dass sie einem Widerrufsverzicht zugestimmt hätten. Dieser kann jedoch zum Teil unwirksam sein.

An­fechtung wegen Irre­führung

Neben der Möglichkeit der Vertragsbeseitigung kann nach Ansicht der Konsumentenschützer:innen der Vertrag auch wegen Irreführung und „Verkürzung über die Hälfte“ (= krasses Wertmissverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Vertragsabschluss) angefochten werden.

Erfolgreiche Intervention in Zypern

Im Falle einer Konsumentin aus Oberösterreich, die einen sündteuren Coaching-Vertrag abgeschlossen hatte, intervenierte der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich beim Online Coach und erläuterte die rechtliche Lage. Obwohl die Firma ihren Sitz auf Zypern hat, was die Durchsetzung von Ansprüchen normalerweise erschwert, erzielte die AK einen schönen Erfolg: Die Konsumentin bekam 5.500 Euro zurück.

Tipp der AK-Konsumentenschützer:innen: Niemals zu Vertragsabschlüssen drängen lassen und keinesfalls Geld überweisen, wenn jemand verspricht, dass man ohne viel Aufwand viel Geld verdienen kann.

Online-Coaches schalten Werbungen in sozialen Medien, präsentieren dort ihr eigenes, angeblich so erfolgreiches Leben oder locken die Konsument:innen mit unrealistischen Erfolgsversprechen.

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