Abo statt Reise: AK-Konsumentenschutz geht gegen aggressive Methoden der Firma SwissPoint Sales AG vor
Frau G. aus Vorderweißenbach und Frau B. aus Wels bekamen jeweils einen unerbetenen Anruf der Firma SwissPoint Sales AG. Sie dachten, sie könnten eine Reise gewinnen. Tatsächlich flatterten ihnen ungewollte Zeitschriften und Mahnungen für ein angeblich abgeschlossenes Abo ins Haus. Ein Inkassobüro drohte ihnen mit Klage – trotz Einschreitens der Konsumentenschützer:innen der AK Oberösterreich. Nun gewährt die AK den beiden Frauen passive Ausfallshaftung: Sollte die Firma klagen, übernimmt die AK das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses.
Unerwünschte Zeitschrift im Postkasten
Frau G. wurde von der Firma SwissPoint Sales AG telefonisch kontaktiert, weil es angeblich eine Reise zu gewinnen gäbe. Zwar wurde im Gespräch – schwer verständlich – eine Zeitschrift erwähnt, aber ein Abo wollte sie nie abschließen. Als die Zeitschrift „Freizeit Revue“ in ihrem Postkasten lag, wandte sie sich an die Firma, machte deutlich, dass sie kein Abo wollte, stornierte und retournierte die Zeitschriften.
Mehrere Mahnungen bekommen
Inzwischen erhielt sie mehrere Mahnungen der Firma TrustScore GmbH, die zur Zahlung des Abos aufforderte. Nach mehrmaliger Aufforderung erhielt sie auch die Aufnahme des Telefonats, wo erst nach mehrfachem Abspielen die angebliche Bestellung zu hören war.
„Der Feinschmecker“ mundete gar nicht
Frau B. aus Wels hatte fast idente Erlebnisse: Ein unerbetener Anruf, ein Reisegewinnspiel, der vermeintliche Abschluss eines Abos. Die angeblich bestellte Zeitung „Der Feinschmecker“ hat Frau B. nicht erhalten oder sie möglicherweise als Werbung abgetan und ungesehen weggeworfen. Auch sie legte Einspruch ein, weil sie keine ausreichenden Informationen über ihr Widerrufsrecht erhalten hatte. Sie erhielt nicht nur weiter Mahnungen, sondern auch die Ankündigung eines negativen SCHUFA-Eintrags, wodurch ihr eine mangelnde Zahlungsfähigkeit zugeschrieben würde.
Vorgehensweise hat System
Die rechtlichen Argumente und Interventionen der Konsumentenschützer:innen blieben ungehört. Die schon seit einigen Jahren praktizierte Vorgehensweise hat System. SwissPoint Sales behauptet, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Tatsächlich hat das Unternehmen die beiden Konsumentinnen in rechtswidriger Weise in Form eines Werbeanrufes telefonisch kontaktiert. Die Betroffenen erhielten auch keine ausreichende Aufklärung über das Widerrufsrecht, wie dies laut den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes vorgeschrieben ist.
AK sichert passive Rechtsschutzdeckung zu
Der Firma sind diese Bestimmungen offensichtlich egal. Sie beruft sich darauf, dass beim Telefonat ein mündlicher Vertrag abgeschlossen worden sei. Das erschwert die Angelegenheit: Denn die Konsumentinnen können gegen die unberechtigte Forderung eigentlich nichts unternehmen. Sie müssen darauf vertrauen, dass das Gericht eine allfällige Klage abweist. Den beiden Frauen hat die AK Oberösterreich passive Rechtsschutzdeckung zugesichert. Bei allem Ärger, den sie schon haben, müssen sie im Fall einer Klage damit wenigstens keine Kosten fürchten.
Tipps der AK-Expert:innen
- Wenn Sie einen unerbetenen Werbeanruf erhalten, dann lassen Sie sich am besten erst gar nicht auf ein Gespräch ein. Erstatten Sie Anzeige bei der Fernmeldebehörde wegen unerbetener Werbeanrufe.
- Sollten Sie telefonisch einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie schriftlich über Ihre Widerrufsrechte informiert werden und ein Widerrufsformular erhalten. Achten Sie daher nach solchen Telefonaten auf Zusendungen der Firmen und erklären Sie vorsichtshalber unverzüglich und nachweislich (zum Beispiel mit Einschreiben) den Rücktritt.
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