18.09.2024

Abo statt Reise: AK-Konsumenten­schutz geht gegen aggressive Methoden der Firma SwissPoint Sales AG vor

Frau G. aus Vorderweißenbach und Frau B. aus Wels bekamen jeweils einen un­erbetenen Anruf der Firma Swiss­Point Sales AG. Sie dachten, sie könnten eine Reise gewinnen. Tatsächlich flatterten ihnen un­gewollte Zeit­schriften und Mahnungen für ein an­geblich ab­geschlossenes Abo ins Haus. Ein Inkasso­büro drohte ihnen mit Klage – trotz Einschreitens der Konsumenten­schützer:innen der AK Ober­österreich. Nun gewährt die AK den beiden Frauen passive Ausfalls­haftung: Sollte die Firma klagen, übernimmt die AK das Kostenrisiko eines Gerichts­prozesses.  

Un­er­wünschte Zeit­schrift im Post­kasten 

Frau G. wurde von der Firma SwissPoint Sales AG telefonisch kontakt­iert, weil es angeblich eine Reise zu gewinnen gäbe. Zwar wurde im Gespräch – schwer verständ­lich – eine Zeitschrift erwähnt, aber ein Abo wollte sie nie ab­schließen. Als die Zeit­schrift „Frei­zeit Revue“ in ihrem Post­kasten lag, wandte sie sich an die Firma, machte deutlich, dass sie kein Abo wollte, stornierte und retour­nierte die Zeit­schriften. 

Mehrere Mahnungen be­kommen

Inzwischen erhielt sie mehrere Mahnungen der Firma TrustScore GmbH, die zur Zahlung des Abos auf­forderte. Nach mehr­maliger Auf­forderung erhielt sie auch die Auf­nahme des Telefonats, wo erst nach mehr­fachem Ab­spielen die angebliche Bestellung zu hören war. 

„Der Fein­schmecker“ mundete gar nicht

Frau B. aus Wels hatte fast idente Erleb­nisse: Ein uner­betener Anruf, ein Reisegewinnspiel, der vermeintliche Abschluss eines Abos. Die angeblich bestellte Zeitung „Der Fein­schmecker“ hat Frau B. nicht erhalten oder sie möglicher­weise als Werbung abgetan und un­gesehen weg­geworfen. Auch sie legte Ein­spruch ein, weil sie keine ausreichenden Informationen über ihr Widerrufsrecht erhalten hatte. Sie erhielt nicht nur weiter Mahnungen, sondern auch die An­kündigung eines negativen SCHUFA-Eintrags, wodurch ihr eine mangelnde Zahlungs­fähigkeit zu­geschrieben würde. 

Vor­gehens­weise hat System 

Die recht­lichen Argumente und Inter­ventionen der Konsumenten­schützer:innen blieben ungehört. Die schon seit einigen Jahren praktizierte Vor­gehens­weise hat System. SwissPoint Sales behauptet, dass ein wirk­samer Vertrag zu­stande gekommen sei. Tatsächlich hat das Unter­nehmen die beiden Konsument­innen in rechts­widriger Weise in Form eines Werbe­anrufes telefonisch kontaktiert. Die Betroffenen erhielten auch keine aus­reichende Auf­klärung über das Wider­rufs­recht, wie dies laut den Bestimmungen des Fern­absatz­gesetzes vor­geschrieben ist. 

AK sichert passive Rechts­schutz­deckung zu 

Der Firma sind diese Bestimmungen offen­sichtlich egal. Sie beruft sich darauf, dass beim Telefonat ein münd­licher Vertrag ab­geschlossen worden sei. Das erschwert die Angelegenheit: Denn die Konsument­innen können gegen die unberechtigte Forderung eigentlich nichts unter­nehmen. Sie müssen darauf vertrauen, dass das Gericht eine allfällige Klage abweist. Den beiden Frauen hat die AK Ober­österreich passive Rechtsschutz­deckung zugesichert. Bei allem Ärger, den sie schon haben, müssen sie im Fall einer Klage damit wenigstens keine Kosten fürchten.

Tipps der AK-Expert:innen

  • Wenn Sie einen uner­betenen Werbe­anruf erhalten, dann lassen Sie sich am besten erst gar nicht auf ein Gespräch ein. Erstatten Sie Anzeige bei der Fernmelde­behörde wegen unerbetener Werbe­anrufe.

  • Sollten Sie telefonisch einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie schriftlich über Ihre Widerrufs­rechte informiert werden und ein Widerrufs­formular erhalten. Achten Sie daher nach solchen Telefonaten auf Zusendungen der Firmen und erklären Sie vorsichts­halber unverzüglich und nachweislich (zum Beispiel mit Einschreiben) den Rücktritt.
Wenn auch Sie Probleme mit der Firma SwissPoint Sales haben, melden Sie sich beim AK-Konsumentenschutz konsumentenschutz@akooe.at. Die Expert:innen der AK Oberösterreich unter­stützen Sie gerne.

Die Konsument­innen können gegen die un­berechtigte Forderung eigentlich nichts unternehmen. Sie müssen darauf vertrauen, dass das Gericht eine allfällige Klage abweist.

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