AK-Preisbeobachtung zeigt: Entfall der Mehrwertsteuer auf Frauenhygieneartikel wird nicht von allen Händlern weitergegeben
Seit 1. Jänner 2026 sind Tampons und Binden umsatzsteuerfrei. Das soll Frauen finanziell entlasten und den Zugang zu Hygiene erleichtern. Seit Februar 2025 beobachten die Marktforscher:innen der AK Oberösterreich die Preise von Binden und Tampons bei DM, Bipa, Müller, Spar, Billa und Hofer. Fazit: Bei vielen dieser Produkte wurden im Laufe des Jahres die Preise erhöht und nicht bei allen wurden mit dem Wegfall der Mehrwertsteuer die Preise gesenkt.
Manche Preise wurden sogar erhöht
- Spar senkte die Preise der beobachteten Binden und Tampons um 10 Prozent und gibt damit den Mehrwertsteuer-Entfall korrekt weiter. Positiv ist auch, dass Spar im gesamten Beobachtungszeitraum nur bei einem Produkt eine Preiserhöhung vornahm, den Preis dieses Produktes aber im Jänner wieder um 24,4 Prozent senkte.
- DM senkte die Preise der beobachteten Produkte vom alten ins neue Jahr um mindestens 8,9 bis zu 24 Prozent. Nur bei einer Großpackung o.b. wurde der Preis im Mai 2025 erhöht.
- Bei Müller sanken die Preise im neuen Jahr zwischen 9,3 und 24 Prozent. Nur ein Produkt wurde im beobachteten Zeitraum teurer.
- Ein völlig anderes Bild zeigt sich bei Bipa. Hier wurde bei 4 von 8 beobachteten Produkten der Preis 2025 mindestens einmal erhöht. Ende Dezember wurden bei 6 Produkten die Preise zwar im Rahmen einer Aktion gesenkt. Aber im Jänner wurden diese Preise wieder erhöht, anstatt den Wegfall der Mehrwertsteuer an die Konsumentinnen weiterzugeben.
- Bei Billa wurde der Preis eines Produktes Ende November um 5,3 Prozent erhöht und im Jänner um 9 Prozent gesenkt. Ausgehend vom Preis vor der Erhöhung entspricht das jedoch nur einer Preissenkung um 4,2 Prozent. Bei einem Produkt blieb der Preis gleich. Nur bei 2 Produkten wurde die Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang weitergegeben.
- Bei Rewe Deutschland wurden – im Gegensatz zu den Rewe-Märkten in Österreich (Billa, Bipa) – die Preise der 4 dort erhältlichen Produkte (z.B. o.b. Tampons) über den gesamten Beobachtungszeitraum kein einziges Mal verändert.
- Bei Hofer war kein Vergleich möglich, da die beobachteten Produkte 2025 aus dem Sortiment genommen wurden.
Preissenkungen kommen nicht bei den Menschen an
Diese Beobachtungen zeigen, dass die Steuersenkung nicht von allen Händlern weitergegeben wird und die von der Regierung beabsichtigten Preissenkungen nicht bei den Menschen ankommen. Das hat zusätzlich die volkswirtschaftlich negative Konsequenz, dass die Inflation nicht im erwarteten Ausmaß gedämpft wird, obwohl das dringend nötig wäre. „Es reicht offensichtlich nicht aus, dass die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Branchen analysiert und Preise beobachtet. Damit die Behörde wirksame Maßnahmen gegen wettbewerbsschädliches Verhalten setzen kann, braucht es gesetzliche Regelungen“, sagt dazu AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten für die Bundeswettbewerbsbehörde:
- Branchenuntersuchungen dürfen nicht mit Empfehlungen der BWB enden. Diese muss bei Feststellung erheblicher und fortwährender Störungen des Wettbewerbs Maßnahmen zur Beseitigung setzen können.
- Es müssen Marktzugänge in konzentrierten Branchen, wie z.B. dem Lebensmittel- und Drogeriehandel, erleichtert und Konzentrationstendenzen gestoppt werden können, bis hin zur Entflechtung von Unternehmen.
- Nicht nur bei kartellrechtlichen Verstößen, sondern auch bei fortwährender Störung des Wettbewerbs müssen rechtswidrige Gewinne abgeschöpft werden können.
Vergleichsplattform: preisrunter.at
Die AK Oberösterreich spricht sich gegen die Einrichtung neuer Preisbeobachtungsplattformen aus, da es bereits funktionierende Plattformen gibt, wie etwa preisrunter.at (Link: https://preisrunter.at/), ein Kooperationspartner der AK Oberösterreich. Dieser bietet schon jetzt die kostenlose Möglichkeit, Preise von Lebensmitteln und Drogeriewaren zu vergleichen, Preisentwicklungen zu beobachten und Shrinkflation zu erkennen. Als sofortige Maßnahme fordert die AK daher, die Empfehlungen der BWB umzusetzen:
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die bestehenden Preisvergleichsplattformen müssen verbessert werden.
- Große Händler müssen ihre Preise und relevante Produktinformationen (Name, EAN Strichcode, Menge, usw.) für anerkannte Plattformen über eine Anwendungs-Programmierschnittstelle (API) zugänglich machen.Kleinen Händlern ist die Möglichkeit einzuräumen, ihre Daten freiwillig zur Verfügung stellen zu können.
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