22.12.2023

Streit um Pflege­geld für Frau mit Kinder­lähmung: Erst durch Klage der Arbeiter­kammer erhielt sie Stufe 3 statt 2

Eine 66-jährige Frau aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung wandte sich an die Arbeiterkammer. Sie war bereits als Kleinkind an Kinderlähmung erkrankt und musste sich aufgrund ihrer Bewegungseinschränkungen ständig gegen Schikanen durchsetzen.
In unzähligen Therapien musste sie sich das Gehen und die Verbesserung anderer motorischer Fähigkeiten, etwa in den Fingern, erkämpfen. Zermürbt hatte das alles die Frau aber nie. Doch als sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Erhöhung ihres Pflegegelds stellte, begann für die Frau ein Nervenkrieg. Durch die Hilfe der AK schöpfte sie neuen Mut. Und erhielt nach erfolgreicher Klage die ihr zustehende Stufe 3.

Kinder­lähmung: Gesundheit ver­schlechterte sich

Der gesundheitliche Zustand der zeitlebens an Kinderlähmung erkrankten Frau verschlechterte sich seit einigen Monaten. So konnte sie sich zum Beispiel überwiegend nur noch mit einem Rollstuhl fortbewegen. Also stellte die Frau bei der PVA einen Antrag auf Erhöhung ihres Pflegegelds.

Für die 66-Jährige begann damit eine aufreibende Zeit. Sie berichtete, dass sie die PVA von ihrem Wohnort im Bezirk Urfahr-Umgebung zu einer Ärztin in Wels schickte, die das Gutachten machen sollte. Für die schwer Gehbehinderte war dies ein mehr als beschwerliches Unterfangen. Einige Zeit später kam dann der Bescheid der PVA, dass ihre Pflegegeldstufe nicht erhöht würde. 

Zuerst Schock, dann Hilfe der AK

Der Betroffenen fehlte jegliches Verständnis für diesen Bescheid und sie fiel zuerst in ein tiefes Loch. Dann aber beschloss sie, sich an die Arbeiterkammer zu wenden. Bei einem Beratungstermin erhielt sie alle nötigen Informationen über ihre Möglichkeit, gegen den Bescheid der PVA vorzugehen. Auch der AK-Rechtschutz kam zur Ansicht, dass eine höhere Pflegegeldstufe gerechtfertigt sei. Die Frau entschied sich, mit Hilfe der AK Klage einzureichen. 

Pflege­geld - Wir gehen für Sie vor Gericht

Im Zuge des Verfahrens schickte das Gericht einen beauftragten Gutachter zu einem neuen, umfassenden Gutachten zu der Frau nach Hause. Auf Basis dieses Gutachtens kam es zum Vergleich: Die PVA musste rückwirkend ab Antragstellung Stufe 3 statt Stufe 2 auszahlen – 502,8 statt 322,7 Euro monatlich. 

AK-Präsident Andreas Stangl rät Betroffenen, sich beim Verdacht auf mangelhafte PVA-Gutachten ebenfalls an die AK zu wenden: „Die AK prüft die Fälle. Wenn Bescheide auf mangelhaften Gutachten beruhen, reicht die AK Klage ein. Für AK-Mitglieder und deren Angehörige sind Beratung und Vertretung vor Gericht kostenlos und somit mit keinem finanziellen Risiko verbunden.

Die AK prüft die Fälle. Wenn Bescheide auf mangelhaften Gutachten beruhen, reicht die AK Klage ein. Für AK-Mitglieder und deren Angehörige sind Beratung und Vertretung vor Gericht kostenlos und ohne Risiko.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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