05.10.2022

AK-Präsident Stangl: „Bei der Strompreis­bremse droht die Wiederholung der beim Energiegutschein aufgetretenen Probleme“

Im Oktober soll noch die von der Bundesregierung bereits vorgestellte Strompreisbremse im Parlament beschlossen werden. „Das ist ein wichtiger Schritt. Die Eckpunkte dieser dringend notwendigen Unterstützung für Stromkunden/-innen sind bekannt. Es gibt aber auch Unklarheiten und offene Punkte. Außerdem droht die Wiederholung der schon beim Energiegutschein aufgetretenen Probleme“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

In Sachen Energiekostengutschein erreichten die Konsumentenschützer/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich sehr viele Beschwerden. Neben den massiven Abwicklungsproblemen beschwerten sich etwa Mieter/-innen, die die Stromkosten an den Vermieter bezahlen, Bewohner/innen von Mehrgenerationenhäusern, wo 2 oder 3 Haushalte über einen Zähler mit Strom versorgt werden oder Haushalte, die über einen Subzähler abgerechnet werden. „Sie alle konnten den Energiekostengutschein nicht einlösen, da sie keinen eigenen Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt haben“, so Präsident Stangl.

Keine Lösung im neuen Gesetz

Auch der Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse sieht vor, dass nur jene Personen diese Förderung bekommen, die einen bestehenden Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt haben. Stangl: „Somit schauen all jene, die schon beim Energiekostengutschein leer ausgegangen sind, ein weiteres Mal durch die Finger.“

Mehrere Zählpunkte im Haushalt - was gilt?

Viele Haushalte verfügen über 2 Zähler. Bei einem wird der Strom für Beleuchtung und Elektrogeräte abgerechnet. Der andere Zähler ist für Warmwasser oder die Wärmepumpe vorgesehen. Die Strompreisbremse wirkt laut Gesetzesentwurf aber nur für einen Zählpunkt. So würde bei einem Gesamtstromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh), der sich gleichmäßig auf 2 Zähler aufteilt, die Förderung nur für 1.500 kWh greifen. Zudem ist nicht geregelt wer bestimmt, welcher Zählpunkt gefördert wird.

Zusatzkontingent für größere Haushalte unklar

Völlig im Dunkeln lässt der Gesetzesentwurf die zusätzliche Förderung für Haushalte, in denen mehr als 3 Personen haupt­gemeldet sind. Weder die Höhe des Zusatzkontingents, noch die Art und Weise der Abwicklung werden im Gesetz geregelt.

Ein Pluspunkt des Gesetzesentwurfs ist der Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Wer von der Rundfunkgebühr befreit ist, erhält 75 Prozent der Netzkosten, maximal 200 Euro pro Jahr, für jeden Zähler gutgeschrieben.

Offene Punkte vor Beschluss klären

„Mit der Strompreis­bremse kommt endlich eine von uns schon lange geforderte Unterstützung für die von den steigenden Energiepreisen gebeutelten Konsumentinnen und Konsumenten. Es kann aber nicht sein, dass die Fehler vom Energiekostengutschein wiederholt werden. Vor dem Beschluss im Parlament müssen die offenen Punkte geklärt werden“, fordert der Präsident Stangl.

Mit der Strom­preisbremse kommt endlich eine lange geforderte Unterstützung für Konsumenten/-innen. Es kann aber nicht sein, dass die Fehler vom Energiekostengutschein wiederholt werden. Vor dem Parlamentsbeschluss müssen die offenen Punkte geklärt werden

andreas stangl

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