06.12.2022

AK Ober­österreich kritisiert unzureichende Novelle der Sozialhilfe: Das Land muss endlich alles unternehmen, um Armut zu beseitigen

Im Budgetlandtag wird diese Woche die Novelle der Sozialhilfe beschlossen. Positiv ist, dass das Pflegegeld künftig nicht mehr berücksichtigt wird. Aber die Wohnbeihilfe und das Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nach wie vor auf die Sozialhilfe angerechnet. Auch die Regelung, dass mit zunehmender Anzahl an Kindern im Haushalt die Leistungshöhe sinkt, bleibt unangetastet.

„Damit leistet das Land Oberösterreich einen zu kleinen Beitrag, um die fatalen Auswirkungen der Teuerungen bei den Ärmsten abzufedern und Armut in unserem Bundesland zu verhindern“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Land Ober­österreich tut zu wenig

Die massiven Teuerungen belasten arme Haushalte besonders. Und was macht das Land Oberösterreich? Anstatt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Auswirkungen der Teuerungen vorzugehen und Armut zu verhindern, beschließt der Landtag Maßnahmen und Reformen in zu geringem Ausmaß.

So auch bei der Sozialhilfe, die auch nach der Novelle, welche diese Woche das Landesparlament passieren wird, Armut nicht verhindern wird. „In einem reichen Bundesland wie Oberösterreich, in dem die Steuereinnahmen nur so sprudeln, liegt es nicht am Geld, sondern am politischen Willen, Armut zu bekämpfen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Kinder aus Armut befreien - Ober­österreich kann sich das leisten!

Im Jahr 2021 betrugen die Ausgaben für Sozialhilfe in Oberösterreich lediglich 31 Millionen Euro. Das sind nicht einmal 10 Prozent der Mehreinnahmen, die das Land heuer aus den Ertragsanteilen des Bundes lukrieren konnte.

Würde man die Ausgaben für die Sozialhilfe um ein Drittel erhöhen, könnten viele Menschen und besonders Kinder von ihrer Armut befreit werden. „Das kann sich Oberösterreich leisten“, so der AK-Präsident.

Sozial­hilfe unter der Armutsgrenze

Derzeit sind rund 12.300 Menschen in Oberösterreich auf Sozialhilfe angewiesen. Sie erhalten, wenn sie alleinstehend sind und kein weiteres Einkommen oder hohes Vermögen haben, maximal 977,94 Euro netto pro Monat. Diese Leistung liegt um rund 400 Euro unter der Armutsgrenze.

Wenn Kinder im Haushalt leben, wird die Situation noch prekärer. Denn mit jedem zusätzlichen Kind sinkt die Leistungshöhe der Sozialhilfe von 25 (für das erste Kind) auf bis zu 12 Prozent des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes (bei 5 oder mehr Kindern im Haushalt) und somit von 244,49 auf 117,35 Euro (2022). In anderen Bundesländern, wie etwa Wien und Vorarlberg, werden höhere Leistungen von bis zu 27 Prozent pro Kind gewährt.

Stangl fordert, die Sozialhilfe endlich so zu gestalten, dass sie Armut verhindert. Es reicht nicht nur, das Pflegegeld nicht mehr zu berücksichtigen, auch die Wohnbeihilfe sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld dürfen nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Um Kinderarmut zu verhindern, müssen die Leistungen für Kinder auf 27 Prozent des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes und somit auf rund 264 Euro pro Kind und Monat erhöht werden.

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