02.09.2022

Alleinerzieher-Bonus bei der Sozialhilfe muss auch bei volljähr­igem Kind im Haushalt gewährt werden. 

Frau F. ist Mutter von 4 Kindern. Bisher hat sie im Rahmen der Sozialhilfe den so-genannten Alleinerzieher-Bonus erhalten. Da ihr ältester Sohn, der nach wie vor im gemeinsamen Haushalt lebt, jetzt volljährig ist, wurde ihr dieser Bonus gestrichen. Und zwar nicht nur für ihren ältesten Sohn, sondern gleich für ALLE Kinder. Weil sie laut aktuellem Sozialhilferecht ihren Status als Allein­erzieherin verloren hat.

Geld fehlt gerade jetzt besonders

Dieser Bonus, monatlich sind das für ihre 3 minderjährigen Kinder rund 260 Euro, fehlt Frau F. gerade in Zeiten der massiven Teuerung natürlich an allen Ecken und Enden. „Ich verstehe nicht, warum ich jetzt auf einmal keine Alleinerzieherin mehr bin. Ich muss mich ja trotzdem noch um alle meine Kinder kümmern“, so die vierfache Mutter.   

Hattmannsdorfer kann und soll helfen

AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer auf, diesen Bonus für Alleinerziehende auch dann für minder­jährige Kinder im Haushalt zu gewähren, wenn ein volljähriges Kind im Haushalt lebt. 

„Schließlich ist man zumindest für die anderen Kinder sorgepflichtig und hat erhöhte Ausgaben. Diese steigen ja auch mit zunehmendem Alter der Kinder. Ich gebe zu bedenken, dass 36 Prozent der Alleinerziehenden ohnehin armutsbetroffen sind“, so Stangl. Die aktuelle Sozialhilfereform sei eine gute Gelegenheit, die Forderung des AK-Präsidenten auch rechtlich zu verankern.      

Kontakt

Kontakt

Redaktion
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum