Psychische Belastungen besser abbilden: AK fordert, Schwerarbeitsverordnung anzupassen
Ab Jänner 2026 gilt Pflege als Schwerarbeit. Für Präsident Andreas Stangl ist das ein Erfolg, auf den die Beschäftigten lange gewartet haben und der auch dem Einsatz der Arbeiterkammer zu verdanken ist: „Die geplante Anpassung der Schwerarbeitsverordnung bedeutet für viele Pflegekräfte eine Verbesserung. Bereits 2026 werden rund 1.000 Menschen von dieser Neuregelung profitieren“. Gleichzeitig besteht auch für andere Berufsgruppen mit Schwerarbeit noch deutlicher Verbesserungsbedarf.
Während die Zahl der Anträge auf Schwerarbeitspension 2014 noch bei 2.321 lag, verzeichnete die Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2024 genau 5.673 Anträge. Hintergrund ist, dass die Belastungen in vielen Berufen sich deutlich verändert haben. Der Arbeitsdruck ist gestiegen, lange Arbeitszeiten, Schichtdienste und immer weniger Personal bei gleicher Arbeit führen zu einer deutlich höheren psychischen Belastung der Beschäftigten.
Dem gegenüber steht die derzeit gültige Schwerarbeitsverordnung. Sie stammt aus dem Jahr 2007. Das bald 20 Jahre alte Gesetz wird den heutigen Anforderungen und realen Arbeitsbedingungen nur unzureichend gerecht. Mehr und mehr Menschen wenden sich an die Arbeiterkammer. Obwohl sie schwer arbeiten, bleibt ihnen der Weg in die Schwerarbeitspension rechtlich verwehrt.
Aktuell werden nur Schwerarbeitszeiten ab dem 40. Lebensjahr für eine Schwerarbeitspension herangezogen. In den letzten 20 Jahren vor Vollendung des 60. Lebensjahres müssen 120 Monate Schwerarbeitszeiten nachgewiesen werden. Zeiten vor dem 40. Lebensjahr werden selbst bei jahrzehntelanger Ausübung von Schwerarbeit nicht anerkannt. Das führt immer wieder zu Härtefällen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert deshalb bei sehr langer Ausübung von Schwerarbeit ein Abgehen von dieser Regelung und eine Ausweitung der Anwartschaftszeiten in der Rahmenfrist zur Verhinderung von Härtefällen.
Ein weiteres Problemfeld in der Schwerarbeitsverordnung ist, dass Schwerarbeitstätigkeiten isoliert und nicht ganzheitlich betrachtet werden. So wird ein Schwerarbeitsmonat nur dann anerkannt, wenn die einzelnen Schwerarbeitskriterien gänzlich erfüllt sind. Beispiel: Ein:e Arbeitnehmer:in leistet anstatt 6 Nachtdiensten nur 5. Zusätzlich liegt der Kalorienverbrauch knapp unter der geforderten Tageskaloriengrenze. Die beiden Tätigkeiten werden für die Beurteilung eines Schwerarbeitsmonates getrennt voneinander beurteilt und es wird kein Schwerarbeitsmonat anerkannt.
Daher gehören die Zugangsbedingungen für die Schwerarbeitspension generell überarbeitet. „Die veränderten Rahmenbedingungen sind angemessen abzubilden. Insbesondere psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und Schichtarbeit müssen künftig in der Bewertung berücksichtigt werden. Um eine faire und zeitgemäße Einordnung zu ermöglichen sollten die bestehenden Berufslisten auf Basis aktueller Erkenntnisse und tatsächlicher Belastungen überarbeitet und angepasst werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Um die Schwerarbeitsregelung auf den Stand der Zeit zu bringen, fordert die AK Oberösterreich:
- Die Schwerarbeitsverordnung muss psychische Belastungen besser berücksichtigen.
- Die Ausweitung der Anwartschaftszeiten in der Rahmenfrist, um Härtefälle zu verhindern.
- Betroffene sollen jederzeit ohne Fristen und Hürden die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten zu stellen.
- Die bestehende Kaloriengrenze für die Einstufung körperlicher Schwerarbeit muss durch eine realitätsnahe Toleranzregelung ergänzt werden, um Abweichungen im Arbeitsalltag sachgerecht abbilden zu können.
- Keine isolierte Betrachtung der Nacharbeit oder reiner körperlicher Beanspruchung.
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