21.07.2025

Befristete Miet­verträge unter­graben den Mieter­schutz: Bei institutionellen Ver­mietern müssen sie endlich ab­ge­schafft werden

Wer einen befristeten Mietvertrag hat, lebt mit Unsicherheit und verzichtet oft aus Angst vor Nichtverlängerung auf seine Rechte. Die AK fordert: Befristete Mietverträge müssen bei institutionellen Vermieter:innen, wie großen Immobiliengesellschaften, Versicherungen oder Wohnbaukonzernen, endlich abgeschafft werden.

Paar muss Miet­er­höhung akzeptieren

Wie sehr befristete Mietverträge belasten, zeigt ein aktueller Fall aus der Beratung: Ein junges Elternpaar zieht berufsbedingt nach Oberösterreich. Da keine gemeinnützige Wohnung verfügbar ist, werden sie auf dem privaten Wohnungsmarkt fündig – zu einem teuren Preis und auf 3 Jahre befristet. In der Hoffnung auf Verlängerung investieren sie in die Einrichtung und bauen ein neues Zuhause auf. Eltern und Kinder leben sich in der neuen Umgebung gut ein, finden Freunde in der Nachbarschaft und im Sportverein. Nach zweieinhalb Jahren dann die Enttäuschung: Der Vermieter will den Vertrag zwar verlängern, aber nur gegen eine Mieterhöhung von 90 Euro. Was bei einem aufrechten Mietverhältnis rechtlich unzulässig wäre, wird bei der Verlängerung des Mietvertrages schlussendlich zähneknirschend akzeptiert, denn ein erneuter Umzug wäre noch teurer.

Mieter werden doppelt zur Kasse ge­beten

Kein Einzelfall, so AK-Präsident Andreas Stangl: „Mieterinnen und Mieter werden häufig doppelt zur Kasse gebeten. Wird der Vertrag verlängert, drohen Mieterhöhungen, zusätzlich zu den indexbasierten Erhöhungen. Wird er nicht verlängert, kommen Kaution, Übersiedelungskosten und soziale Belastungen dazu.“

Viele akzeptieren Mängel

Aus Angst, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird, reklamieren viele Mieter:innen keine Mängel, akzeptieren Verschlechterungen durch einseitige Vertragsänderungen oder fordern keine Mietzinsminderung, selbst bei Schimmel oder baulichen Problemen. „Das hebelt den Mieterschutz de facto aus und eine Garantie für eine Verlängerung gibt es auch dann nicht“, kritisiert Stangl.

5 Jahre Mindest­lauf­zeit geplant – AK sieht weiteren Handlungs­bedarf

Die Bundesregierung hat angekündigt, die gesetzliche Mindestdauer für befristete Wohnungsmietverträge von derzeit 3 auf 5 Jahre zu verlängern. „Ein Schritt in die richtige Richtung, da es Mieter:innen zumindest etwas mehr Stabilität bringt“, sagt der AK-Präsident. „Aber klar ist auch, dass wir ein Mietrecht mit echten Schutzfunktionen brauchen. Unser Ziel bleibt daher ein echtes Ende von befristeten Mietverträgen bei institutionellen Vermieter:innen, wie großen Immobiliengesellschaften, Versicherungen oder Wohnbaukonzernen. Wer Wohnungen im großen Stil besitzt und vermietet, soll nicht das Recht haben, Menschen in prekäre Wohnverhältnisse und dauernde Unsicherheit zu drängen“, so Stangl. Nur Privatpersonen sollen befristete Mietverträge abschließen dürfen für eigenen Bedarf, Kinder oder Enkel. Diese Unterscheidung ist im Mietrechtsgesetz für einen fairen, sozialen und rechtssicheren Wohnraum zu verankern. 

AK-Tipps für Mieter

  • Unbefristete Verträge verlangen. Zumindest längere Befristungen (über 3 Jahre) können oft verhandelt werden.

  • Kündigungsrecht ab Vertragsbeginn vereinbaren. Ohne Zusatzklausel ist eine Kündigung erst nach 1 Jahr erlaubt.

  • Nach Auszug: Mietzins prüfen lassen. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist das bei befristeten Mietverhältnissen bis 6 Monate nach Vertragsende möglich.

Wer Wohnungen im großen Stil be­sitzt und ver­mietet, soll nicht das Recht haben, Menschen in prekäre Wohn­ver­hältnisse und dauernde Unsicher­heit zu drängen.

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