AK-Präsident Stangl nach Ankündigung von Ministerin Schumann: „Gut, dass unsere Forderung von der Politik rasch umgesetzt wird“
Positiv reagiert AK-Präsident Andreas Stangl auf die heutige Ankündigung von Sozialministerin Schumann, eine Gesetzesänderung bei den Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu machen. „Es ist wichtig, dass Betroffene bald einen Rechtsanspruch haben, bei den PVA-Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Gut, dass unsere Forderung jetzt von der Politik rasch umgesetzt wird“, sagt AK-Präsident Stangl.
Wie war es bisher? Laut einer AK-Studie berichtete jede:r zehnte Antragsteller:in auf Pflegegeld, dass die Mitnahme einer Begleitperson nicht erwünscht war bzw. verboten wurde. Bei Anträgen auf Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeit hatten sechs von zehn Betroffene keine Begleitperson dabei. „Das wird jetzt durch die Gesetzesänderung anders. Man sieht, dass es sich im Sinne der Versicherten ausgezahlt hat, dass wir so starken Druck gemacht haben“, so Präsident Stangl.
Offen ist aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich noch ein weiteres brisantes Thema, dass die jüngst veröffentlichte AK-Studie zur PVA-Begutachtungspraxis aufgezeigt hat. Demnach werden Vorbefunde der Betroffenen viel zu wenig berücksichtigt. „Die Berücksichtigung der Vorbefunde könnte einen Beitrag dazu leisten, die Qualität der Begutachtungen zu erhöhen“, so Präsident Stangl.
Für die Arbeiterkammer gehört zu einem respektvollen Umgang mit den Versicherten dazu, dass es in Zukunft von Seiten der PVA eine standardmäßige und nachvollziehbare Begründung von ärztlichen Entscheidungen inklusive der automatischen Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer Einspruchsmöglichkeit gibt.
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