30.04.2026

Rechnungen nicht nachvollziehbar: Arbeiterkammer Oberösterreich erreicht richtungs­weisendes Urteil für Häuslbauer:innen

Ein Häuslbauer aus dem Mühlviertel war bei seinem Bauvorhaben mit Mehrkosten und Rechnungen konfrontiert, die er nicht prüfen konnte. Trotz wiederholter Aufforderungen legte die Wimberger Bau GmbH keine nachvollziehbaren Unterlagen vor. Weil sich der Konsument daher weigerte, offene Rechnungen zu zahlen, wurde er vom Bauunternehmen verklagt. Zwei Instanzen bestätigten die Rechtsansicht der AK, dass Rechnungen beim Hausbau für Laien überprüfbar sein müssen. 

Unverbindlicher Kostenvoranschlag

Der Konsument beauftragte die Wimberger Bau GmbH mit der Errichtung eines Einfamilienhauses um 229.592,67 Euro. Mit einem Zusatzauftrag wurden weitere Leistungen im Wert von 76.275,00 beauftragt. Es handelte sich um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag mit Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand in Regie.  

Konsument ersuchte vergeblich um nachvollziehbare Abrechnung

Insgesamt wurden 26 Einzelrechnungen mit einer Gesamtsumme von 325.477,91 gelegt. Aus den Rechnungen ergab sich nicht, welche Beträge für die Leistungen des Hauptauftrages und welche Beträge für den Zusatzauftrag verrechnet wurden. Aufgrund der drohenden Überschreitung der veranschlagten Kosten und der Unklarheiten bei den Rechnungen zahlte der Konsument 250.085,68 Euro und ersuchte um eine nachvollziehbare und prüffähige Abrechnung.   

Verhandlungen mit der Arbeiterkammer

Da die vom Unternehmen vorgelegten Unterlagen nicht schlüssig waren, wandte sich der Konsument an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese wies wiederholt auf die Rechtslage hin, dass die offene Forderung erst zu bezahlen ist, wenn eine für einen Laien prüfbare Rechnung vorliegt und wenn dem Konsumenten klar gemacht werden kann, wie es zu der Überschreitung der veranschlagten Kosten kommen konnte. 

Wimberger Bau GmbH zieht vor Gericht

Weil sich der Konsument weigerte, die nicht nachvollziehbaren Rechnungen zu bezahlen, klagte das Unternehmen 67.656,03 Euro ein und argumentierte anhand von zahlreichen Aufstellungen und Gegenüberstellungen, dass die Rechnungen prüfbar und somit fällig seien. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützte den Konsumenten im Prozess. Das Landesgericht Linz wies die Klage schon nach dem ersten Gerichtstermin ab – die vorliegenden Rechnungen und Aufstellungen würden es einem Laien nicht ermöglichen, die verrechneten Beträge zu prüfen. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte dieses Urteil und führte unter anderem aus, dass die Leistungen in den Rechnungen und Aufstellungen anders gegliedert wurden als im Auftrag und somit die Ursache für eine mögliche Mehrung bestimmter Positionen, wie z.B. Bauholz, Beton oder Ziegelkosten, nicht zu ermitteln sei.  

Tipps

  • Sie haben das Recht auf eine prüfbare Rechnung. Diese muss sich an der Gliederung des Angebots orientieren und es sind Unterlagen vorzulegen, die die verrechneten Leistungen belegen. Lieferscheine reichen dafür nicht aus.
  • Die veranschlagten Kosten dürfen nur bei unvorhersehbaren Umständen überschritten werden. Kann die Kostenüberschreitung nicht nachvollziehbar begründet werden und wurde auf drohende Mehrkosten nicht hingewiesen, kontaktieren Sie die Arbeiterkammer Oberösterreich.
  • Vorsicht bei der Vereinbarung von Bauherren-Mithilfe. Holen Sie zum Vergleich ein Angebot ohne Bauherren-Mithilfe ein und prüfen Sie, ob Sie die Mithilfe im notwendigen Ausmaß erbringen können.

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