Mit 1.1.2024 steigt das Frauenpensionsantrittsalter: AK-Präsident Stangl plädiert für gerechten Arbeitsmarkt
Trotz fehlender Gleichstellung in der Arbeitswelt wird ab 1.1.2024 das Regelpensionsalter der Frauen von derzeit 60 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Es steigt halbjährlich an, bis es 2033 jenes der Männer erreicht.
„Damit werden die bestehenden geschlechtsspezifischen Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt ignoriert. Wer diese beseitigen will, muss andere Maßnahmen setzen. Denn nach wie vor sind Frauen stark benachteiligt“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz und den massiven Ausbau der professionellen Pflege.
Frauen bei Pensionen benachteiligt
Die Alterspensionen der oberösterreichischen Frauen sind nur rund halb so hoch wie jene der Männer. Folglich sind viele alleinlebende Pensionistinnen in Oberösterreich von Armut betroffen. Konstant niedrige Pensionen und das erhöhte Risiko der Altersarmut sind das Ergebnis vieler Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
So gibt es noch immer deutliche Unterschiede zwischen den Einkommen von Frauen und Männern. Viele Frauen arbeiten zudem Teilzeit, weil in vielen Regionen noch immer jenes Kinderbetreuungsangebot fehlt, das Vollzeitarbeit möglich macht. Und nicht zuletzt tragen Frauen unverändert den weit überwiegenden Anteil an unbezahlter Haus- und Sorgearbeit und unterbrechen aufgrund von Betreuungspflichten oft ihre Berufskarrieren, während sich Väter immer noch zu wenig an der Kinderbetreuung beteiligen.
Pensionsantrittsalter steigt jedes Halbjahr an
Von der Anhebung des Pensionsantrittsalters sind alle ab 1. Jänner 1964 geborenen Frauen betroffen. Wann genau sie in Pension gehen dürfen, hängt von ihrem Geburtstag ab. Alle Frauen, die zwischen 1.1.1964 und 30.6.1964 geboren wurden, müssen arbeiten, bis sie 60,5 Jahre alt sind. Alle von 1.7.1964 bis 31.12.1964 Geborenen arbeiten bereits bis zum 61. Lebensjahr und alle, die nach dem 30.6.1968 geboren wurden, arbeiten dann gleich lange wie Männer bereits jetzt, nämlich bis 65. Die Stichtage finden Sie hier.
Betroffen? Wir beraten Sie gerne
Achtung! Wer vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension geht, muss mit Abschlägen bei der Pensionshöhe rechnen. „Hier empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Beratung in der AK-Zentrale in Linz oder in einer unserer Bezirksstellen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Zudem hilft der AK-Frauen-Pensions-Check, die persönliche Situation und die Auswirkung auf das Pensionskonto einzuschätzen und die Voraussetzungen für eine Alterspension zu überprüfen. Mehr Infos dazu findet man unter https://pensions-check.arbeiterkammer.at/
Arbeitsmarkt gerechter machen
„Um wirklich eine Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, sind andere Maßnahmen als die Erhöhung des Frauenpensionsantrittsalters nötig“, betont AK-Präsident Andreas Stangl. Es müsse endlich gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit geben.
Wichtig seien zudem ein Kinderbetreuungsgeld, das mehr Anreize für eine echte partnerschaftliche Aufteilung bietet, flächendeckend vollzeittaugliche Angebote an Kinderbildung und -betreuung und ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag. Weitere AK-Forderungen sind ein massiver Ausbau der professionellen Pflege und ein Umfeld, das altersgerechtes Arbeiten ermöglicht, also ausreichend Personal und Zeitressourcen sowie ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit.
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