09.04.2026

AK rät: Obliegenheiten in Versicherungsverträgen unbedingt beachten – sonst steigt die Versicherung aus

Damit die Versicherung im Schadensfall zahlt, müssen Konsument:innen bestimmte Regeln, so genannte Obliegenheiten, einhalten. Diese sind im Versicherungsvertrag und in den Bedingungen festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel, die Wohnung beim Verlassen immer abzusperren. Bei Nichterfüllung droht im Schadensfall, wie beispielsweise bei Einbruch, der Verlust des Versicherungsschutzes. 

Schaden nach Fahrzeugbrand

Kürzlich vertrat die AK Oberösterreich eine Konsumentin vor Gericht, deren Kfz-Kaskoversicherung sich weigerte, einen Schaden nach einem Fahrzeugbrand zu übernehmen. Die Versicherung begründete dies damit, dass die Konsumentin einer Rückrufaktion eines namhaften Autoherstellers nicht nachgekommen sei. Am Boardcomputer des Fahrzeugs seien Meldungen erschienen, wonach der Abgasrückführungskühler zu ersetzen sei. Ein Schreiben, das der Hersteller an betroffene Autobesitzer:innen geschickt hatte, hatte die Konsumentin allerdings nachweislich nicht erhalten. 

Vergleich vor Gericht erzielt

Da es im Gerichtsverfahren unterschiedliche Aussagen bezüglich des Inhalts und der Häufigkeit der Mittteilung gab und auch nicht geklärt werden konnte, was Ursache des Fahrzeugbrandes war, wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Die Konsumentin erhielt 50 Prozent ihres Schadens ersetzt. 

Vertragspflichten oft nicht bekannt

Fälle wie dieser, in dem Versicherungen im Schadensfall die Leistung ablehnen und sich dabei auf die Verletzung von sogenannten Obliegenheiten, Sicherheitsvorschriften oder auf eine Gefahrerhöhung stützen, sind keine Seltenheit. Häufig wenden sich Konsument:innen an die AK-Beratung, weil sie sich dieser Vertragspflichten, die sich oftmals in umfangreichen Vertragsbedingungen verstecken, nicht bewusst sind. Werden die in den Versicherungsverträgen vereinbarten Obliegenheiten nicht eingehalten, droht im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. 

Mehr Informationen und Beispiele für Obliegenheiten: Konsumentenschutz | Arbeiterkammer Oberösterreich 

Versicherungen können im Schadensfall die Leistung ablehnen, wenn die sogenannten Obliegenheiten verletzt werden.

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