Prämien und Leistungen auf dem Prüfstand: AK-Tipps für den Abschluss einer Eigenheimversicherung
Eine Eigenheimversicherung deckt Schäden am Gebäude (z.B. durch Unwetter, Küchenbrand, Wasserrohrbruch) und wird meist gemeinsam mit einer Haushaltsversicherung abgeschlossen, die Schäden am Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, etc.) deckt. Die Konsumentenschützer:innen der AK Oberösterreich haben bei den Prämien erhebliche Preisunterschiede festgestellt. Vergleichen und verhandeln lohnt sich daher, aber auch die Leistung muss stimmen. Der Versicherungsschutz sollte genau an den individuellen Bedarf angepasst sein.
Alles versichern!
Bei einer Eigenheimversicherung sollte man besonders darauf achten, dass der gewünschte Versicherungsbedarf ausreichend abgedeckt ist. Das gilt zum Beispiel für Nebengebäude, Schwimmbecken samt Abdeckung, Solaranlage samt Gläsern, Fußboden- bzw. Wandheizung, Photovoltaikanlage, Carport, Erdkollektoren, große Glasflächen, (natürliche) Umzäunung, Schäden durch Umweltstörung (zum Beispiel durch Öltank), Hundehaftpflicht oder erhöhte Haftungsgrenzen für Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände. Ist etwas nicht mitversichert, muss die Versicherung im Schadensfall auch nicht zahlen.
Prämien und Leistungen im Vergleich
In einem aktuellen Prämienvergleich der AK-Konsumentenschützer:innen für ein Einfamilienhaus mit 130 m2 Wohnfläche und vorgegebener Mindestdeckung lagen die Jahresprämien ohne Selbstbehalt zwischen 662 Euro und 997 Euro. Die Versicherungsprodukte selbst sind im Kernbereich zwar ähnlich, im Detail jedoch sehr unterschiedlich. Holen Sie daher vor Abschluss des Vertrages mehrere Angebote ein und achten Sie auf eine gute Beratung. Wer für den Schadensfall einen Selbstbehalt von z.B. 200 bis 300 Euro in Kauf nimmt, kann um die 20 Prozent der Prämie sparen.
Versicherung für grob fahrlässig verursachte Schäden empfehlenswert
Empfehlenswert ist, grob fahrlässig verursachte Schäden in den Versicherungsvertrag einzuschließen. Bei den meisten Versicherungen kann grobe Fahrlässigkeit zu 100 Prozent mitversichert werden. Ist die grobe Fahrlässigkeit nicht in den Vertrag eingeschlossen, kann die Versicherung jegliche Leistung ablehnen. Das tun Versicherungen auch dann häufig, wenn die Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit schwierig ist.
Neuwertersatz
Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag einen generellen Neuwertersatz vorsieht, damit Sie auch bei älteren Sachen den Neuwert und nicht nur den Zeitwert ersetzt erhalten. Das gilt nicht bei Boden- und Kellerkram – diese werden häufig nur zum Zeitwert ersetzt. Bei teuren Fahrrädern oder E-Bikes kann es Wertgrenzen geben. Diese sollte man bei Bedarf erhöhen, damit der gesamte Schaden gedeckt ist.
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