AK OÖ warnt: Bei Finanzsanierung wird kein Kredit vermittelt, Mahnklage gegen Vermittlerfirma war erfolgreich!
Wer dringend einen Kredit braucht, sucht im Internet immer wieder nach Möglichkeiten zur Finanzierung. Dabei gelangen viele Konsument:innen auf Seiten von „Finanzsanierungsunternehmen“, die nichts anderes anbieten als kostenpflichtige Schuldenregulierungsverfahren.
Das heißt: Betroffene bekommen keinen Kredit, sondern nur eine nicht benötigte Schuldenregulierung. Und dafür müssen sie hohe Spesen zahlen. Gegen eine dieser Vermittlerfirmen, die W.I.F.H. GmbH Wiener Internationales Finanzhaus, ist die AK jetzt erfolgreich mit einer Mahnklage vorgegangen.
"Schneller Kredit" war Mogelpackung
Gegenstand dieser Klage war der Fall von Frau B., die dringend einen Kredit in Höhe von 6.000 Euro gebraucht hätte. Daher suchte sie bei Google nach „schnellen Krediten“. So landete sie auf der Seite der W.I.F.H. GmbH Wiener Internationales Finanzhaus, wo sie eine Anfrage stellte. Rasch erhielt die Frau eine Rückmeldung, dass sie weitere Daten übermitteln soll. Wenig später wurde ihr telefonisch mitgeteilt, dass sie eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 360 Euro bezahlen müsse. Nachdem Frau B. das Geld überwiesen hatte, wurde sie an eine zweite Firma, die A-Z Finanzmanagement GmbH, weitergeleitet, die ebenfalls Geld verlangte. Da wurde sie stutzig und wandte sich an die AK.
Finanzsanierung war nicht notwendig
In den davor geführten Telefonaten mit einem Beschäftigten der W.I.F.H. GmbH wurde die Konsumentin weder darüber aufgeklärt, dass es sich bei der Dienstleistung um keine Kreditvermittlung handelt, noch wurde ihre finanzielle Situation hinterfragt. Frau B. hatte zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit der Firma W.I.F.H. GmbH keinerlei Zahlungsprobleme beziehungsweise Schulden und war an einer Schuldenregulierung oder einer „Finanzsanierung“ nicht interessiert.
Gerichtliche Exekution gegen W.I.F.H. GmbH
Hätte es eine gewissenhafte Bedarfsermittlung durch die Firma W.I.F.H. GmbH gegeben, hätte der Berater Frau B. mitteilen müssen, dass es von Seiten des Unternehmens kein passendes Angebot für sie gebe. Eine Rückvergütung der geleisteten Vermittlungsprovision in Höhe von 360 Euro erfolgte erst, nachdem der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ eine Mahnklage veranlasst hatte und anschließend eine gerichtliche Exekution gegen das Unternehmen geführt wurde.
AK-Konsumentenschutz hilft
Betroffene, die eigentlich einen Kredit und keine Schuldenregulierung wollten, finden auf der Website der AK OÖ Musterbriefe für den Rücktritt von den Verträgen.
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