AK fordert langfristige finanzielle Gerechtigkeit am Pensionskonto insbesondere für Korridorpensionisten
Die Guthaben am Pensionskonto werden jährlich mit einer Verzögerung von 2 Jahren angepasst. Dadurch gehen sie in Zeiten der Teuerung für jene verloren, die zwischen 2023 und 2025 in Pension gehen. Nachdem AK, Gewerkschaften und ÖGB Druck gemacht hatten, beschloss die Regierung eine Schutzklausel. Sie soll inflationsbedingte Pensionsverluste vermeiden. Jedoch sind alleine 2024 bis zu 15.000 Arbeitnehmer:innen von der Schutzklausel ausgeschlossen. Die Arbeiterkammer fordert Reparaturen im Sinne der arbeitenden Menschen.
Pensionsverlust über Jahrzehnte hinweg
Gehen Arbeitnehmer:innen 2024 aufgrund der Korridorregelung in Pension, müssen sie aufgrund der hohen Inflation in den vergangenen Jahren mit rund 9,5 Prozent Verlusten rechnen. Bei einer Durchschnittspension von 1.600 Euro sind das pro Monat 152 Euro weniger. Summiert man den Betrag, so ergibt sich über den Zeitraum von 20 Jahren ein Verlust von rund 43.000 Euro für die zuvor hart arbeitenden Menschen.
Hintergrund: Auf Druck von Arbeiterkammer, Gewerkschaften und ÖGB beschloss die Regierung zwar eine Schutzklausel für Pensionsantritte im Jahr 2024. Damit sollen inflationsbedingte Pensionsverluste verhindert werden. Sie gilt nicht für jene, die eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor erwerbsarbeitslos waren und ohne, dass Anspruchsvoraussetzungen dafür im Jahr 2023 vorliegen.
Tausende Pensionist:innen ohne Anspruch
Diese Gruppe umfassen im Jahr 2024 gesamt bis zu 15.000 Personen. Dazu kommt, dass Arbeitnehmer:innen, die ihre Pension bereits 2023 angetreten haben, bei der Schutzklausel überhaupt nicht berücksichtigt werden. Auch werden alle nicht von der Schutzklausel erfasst, die ab 2025 in Pension gehen.
Keine Beschäftigten ausschließen
AK-Präsident Andreas Stangl ärgert sich und hält fest: „Mit Erfüllen der Voraussetzung für die Pension haben die Beschäftigten ihren Beitrag zum Pensionssystem geleistet und haben sich auch die Schutzklausel verdient. Es kann nicht sein, dass willkürlich eine Personengruppe von der Schutzklausel ausgenommen wird!“
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher die Reparatur der Schutzklausel: So sollen die Gesamtgutschriften am Pensionskonto für die Korridorpensionisten den laufenden Pensionsanpassungen gleichgestellt werden. Zusätzlich soll eine Schutzklausel rückwirkend ab 2023 und unbefristet eingeführt werden, die gewährleistet, dass Gesamtgutschriften am Pensionskonto für alle Pensionen unmittelbar an die reale Teuerung angepasst werden.