Kinderbildung muss für alle kostenlos werden: AK-Präsident Stangl kritisiert Mängel bei geplantem Elternbeitragssystem
Die oö. Landesregierung hat angekündigt, dass ab 1. September 2024 ein neues Elternbeitragssystem für die Kinderbildung und -betreuung in Kraft treten soll. Es ist geplant, dass die Vormittagsbetreuung für Kinder bis zum 30. Lebensmonat beitragsfrei wird – das gilt jedoch nicht für alle Betreuungsformen.
Eine weitere Schieflage, die die Landesregierung zu verantworten hat: Die Nachmittagsgebühr ab 13 Uhr bleibt weiter bestehen. Das setzt vor allem Niedrigverdiener:innen und Alleinerziehende unter Druck. AK-Präsident Andreas Stangl kritisiert die Mängel scharf und erneuert seine Forderung nach einer kostenlosen, ganztägigen und ganzjährigen Kinderbildung und -betreuung.
Für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder müssen viele oberösterreichische Eltern auch zukünftig noch ihre Geldbörse zücken. Bis zu 119 Euro für die Nachmittagsbetreuung pro Kind pro Monat sind zu bezahlen. Angesichts der extremen Teuerung sind die Gebühren eine zusätzliche Belastung. Vor allem für Alleinerziehende und Personen mit niedrigem Einkommen sind die Nachmittagsgebühren, aber auch Transport- und Essensbeiträge sowie Materialkosten ein massives Problem.
Das Land OÖ hat angekündigt, ab Herbst 2024 zusätzlich die Vormittagsbetreuung für Kinder bis zum 30. Lebensmonat und somit durchgehend bis zum Schuleintritt beitragsfrei anzubieten. Die viel umstrittene Nachmittagsgebühr für die Betreuung ab 13 Uhr soll jedoch bestehen bleiben. „Dass die Landesregierung noch immer an den Nachmittagsgebühren festhält, ist angesichts des offenen Arbeitskräftebedarfs völlig unverständlich. Das Kinderland Nummer 1 ist anscheinend ein Marketing-Gag“, kritisiert AK-Präsident Andreas Stangl.
Eltern von Kindern bei Tageseltern sind benachteiligt
Tageseltern sind angesichts des unzureichenden Ausbaus des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungssystems eine wichtige Ergänzung. Das neue beitragsfreie Betreuungsangebot ab Herbst 2024 gilt allerdings nur für den institutionellen Bereich und schließt die Betreuung durch Tageseltern aus. Eltern, die ihr Kind bei Tageseltern oder in einem sogenannten „Kindernest“ (Krabbelgruppen, die über Tagesmütter- und -väter Vereine organisiert sind) betreuen lassen, sind verpflichtet weiterhin für die Betreuung am Vormittag zu zahlen. Wenn es also in einer Gemeinde zu wenig institutionelle Krabbelstubenplätze gibt und daher die Familie auf die Betreuung bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater ausweicht, zahlen die Eltern. Während andere Familien in der gleichen Gemeinde von den Gebühren befreit sind.
„Diese ungleiche Behandlung muss aus dem Weg geräumt werden. Alle diese Einrichtungen und Organisationen werden mit den Steuergeldern der erwerbstätigen Eltern finanziert. Es kann nicht sein, dass die Vormittagsbetreuung für die einen beitragsfrei, aber für die anderen kostenpflichtig ist!“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert eine Korrektur der geplanten Änderungen.
Nimm 4, zahl 5!
Ein weiteres Versprechen des Landes ist, dass die Nachmittagsbetreuung für berufstätige Eltern deutlich günstiger und das Tarifsystem einfacher und übersichtlicher sein wird. Und dennoch hält das Land OÖ weiterhin an einem nicht nachvollziehbaren Tarif-Modell fest. Dieses sieht einen 5-Tages-, einen 3-Tages- und einen 2-Tages-Tarif vor. Allerdings weiß die AK aus den Beratungen, dass nicht in allen Gemeinden an 5 Nachmittagen ein Betreuungsangebot vorhanden ist. Trotzdem müssen Eltern nach der Oö. Elternbeitragsverordnung, auch wenn sie beispielsweise nur an 4 Tagen die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, für 5 Tage die Nachmittagsgebühr bezahlen.
„Eltern für eine nicht vorhandene Leistung bezahlen lassen ist keine familienfreundliche Politik und belastet die Familien zusätzlich“, so der AK-Präsident.
Investieren und Gemeinden entlassen
Um den nachhaltigen Ausbau der Angebote im Bereich der Kinderbildung und -betreuung weiter voranzutreiben, braucht es jedoch eine nachhaltige finanzielle Entlastung der Gemein-den. Denn: Die engen finanziellen Spielräume der Kommunen gefährden die Investitionen in Kinderbildungseinrichtungen. Immerhin droht sich die Zahl an Härteausgleichsgemeinden im Jahr 2024 zu verdoppeln. Finanzielle Unterstützung seitens des Landes ist unbedingt notwendig, um ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Angebot für die Familien zu schaffen. Zudem ist eine Ausbildungsoffensive erforderlich.
„Es reicht nicht aus, nur die Gebäude zu errichten, es braucht auch gut ausgebildete Mitarbeiter:innen“ so Stangl abschließend.
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