19.06.2022

Nach 41 Jahren am Bau Invaliditäts­pension ver­weigert: AK konnte krankem Arbeiter helfen

Ein 59-jähriger Maurer aus dem Bezirk Eferding hat nach 41 Jahren Schwerarbeit am Bau um Invaliditätspension angesucht, weil er gesundheitlich nicht mehr in der Lage war, seinen Job auszuüben. Sein Ansuchen wurde abgelehnt. Für die AK-Experten völlig unverständlich. Sie reichten für den Mann Klage ein. Mit Erfolg. Die Pensionsversicherungsanstalt hat eingelenkt.

Arthrosen und chronische Schmerzen

4 Jahrzehnte als Maurer am Bau zu arbeiten, hinterlässt Spuren. Wie im Fall eines 59-jährigen Arbeiters. Der Mann war körperlich bereits stark beeinträchtigt – vor allem der Bewegungsapparat im Bereich der Schultern machte ihm gesundheitlich schwer zu schaffen: Er litt unter anderem an Arthrosen und chronischen Schmerzen. An eine weitere Ausübung seines Berufs als Maurer war nicht zu denken. 

PVA lehnte An­suchen ab

Er suchte um Invaliditätspension an. Diese wurde ihm zunächst auch gewährt. Allerdings nur befristet. Kurz vor Ablauf der Befristung beantragte der Mann die Weitergewährung der Pension. Dies lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aber ab. Dem Ansuchen des Maurers wurde nicht stattgegeben.

AK klagte PVA und gewann

Der verzweifelte Mann wandte sich an die Arbeiterkammer Eferding. Das Experten-Team nahm sich des Falls an, reichte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Klage gegen den negativen Bescheid ein und holte auch gleich ein Gutachten ein. Dieses bestätigte den schlechten Gesundheitszustand des Betroffenen und auch die Arbeitsunfähigkeit – wegen der massiven medizinischen Beschwerden wären Krankenstände von mehr als 7 Wochen pro Jahr zu erwarten gewesen.

Un­befristete Invaliditäts­pension

AK-Präsident Andreas Stangl: „In der Gerichtsverhandlung erreichten wir, dass ein Vergleich abgeschlossen wurde. Der Mann ist nun in unbefristeter Invaliditätspension. Nach 41 Jahren Arbeit am Bau und schweren gesundheitlichen Problemen mehr als gerechtfertigt.“

In der Gerichts­ver­handlung er­reichten wir, dass ein Vergleich ab­ge­schlossen wurde. Der Mann ist nun in un­befristeter Invaliditäts­pension.

Andreas Stangl

AK Präsident

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