16.07.2025

„Es geht um eine echte Selbst­verwaltung in Ober­öster­reich, bei der die Arbeit­nehmer über ihre Kranken­versicherung ent­scheiden können“ 

Immer mehr Menschen wird klar: Die Kassenfusion war ein schwerer Fehler. „Es ging dabei primär darum, die Machtverhältnisse in Richtung der Wirtschaftsvertreter:innen zu verschieben, was ein radikaler Einschnitt in der Selbstverwaltung der sozialen Krankenversicherung war“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Gleichzeitig beobachten wir, dass die Versicherten immer weniger mit unserem Gesundheitssystem zufrieden sind, was insbesondere mit den neuen Machtverhältnissen in Zusammenhang steht. Das zeigt etwa folgendes Beispiel: Am 13. Juni 2023 stellte die Dienstnehmer-Seite im Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Antrag auf 800 zusätzliche Kassenstellen bis 2030. Die Dienstgeber-Seite hat gegen die Aufnahme dieses Antrages gestimmt und somit ist der Antrag auch nicht auf die Tagesordnung des Verwaltungsrates gekommen.

Von Effizienz und Einsparungen gibt es seit der Fusion weit und breit keine Spur. Die Patientenmilliarde entpuppte sich als Marketing-Gag. Während es vor 2019 positive Bilanzergebnisse gab, fallen diese seit der Kassenfusion negativ aus. „Die Gebarungsvorschau geht sogar von einem Bilanzdefizit von 900 Millionen Euro im Jahr 2025 und von einem Minus von 1 Milliarde Euro im Jahr 2028 aus“, so Präsident Stangl.

Darüber hinaus kritisiert der Rechnungshof, dass die Aussagen der Regierung „Jedes Land könne seine vor der Fusion vorhanden Rücklagen behalten“ in der Umsetzung unklar bleiben. Am 31. Dezember 2018 verfügten alle Gebietskrankenkassen über allgemeine Rücklagen in der Höhe von rund 590 Millionen Euro. Oberösterreich verfügte mit 316 Millionen Euro über die höchsten allgemeinen Rücklagen. Weiters brachten die Gebietskrankenkassen (GKK) noch weitere Vermögenswerte in die ÖGK ein. Die GKK OÖ verfügte über 200 Millionen Euro Leistungssicherungsrücklagen und zahlte somit in Summe mehr als 500 Millionen Euro in die ÖGK ein.

Kompetenz in die Bundes­länder

„Es braucht eine Reform der ÖGK, bei der die Kompetenzen für die Versicherten in die Bundesländer verlagert werden. Die Selbstverwaltung gehört so organisiert, dass die Versicherten selbst über ihre Krankenversicherung entscheiden können. Die Fremdbestimmung durch die Arbeitgeber-Vertreter, gehört beendet“, so Präsident Stangl.

Die Fremd­bestimmung durch die Arbeit­geber-Vertreter, ge­hört beendet.

Andreas Stangl

AK Präsident

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