PRESSEAUSSENDUNG vom 15.05.2023

Wenn Firmen ihren Beschäftigten Leasing-Verträge für Job­räder bieten, kann es unerwünschte Nebenwirkungen geben

Immer mehr Betriebe bieten ihren Beschäftigten Nutzungsverträge für geleaste (E-)Bikes an. Der Vorteil dabei: Arbeitnehmer/-innen können diese un­eingeschränkt auch privat nutzen und – je nach vertraglicher Vereinbarung – für einen Restbetrag gänzlich erwerben.

Doch oft wird dies mit einem Brutto-Gehaltsabzug verknüpft. „Durch die Senkung der SV-Bemessungsgrundlage kann es zu negativen Auswirkungen auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder bei der Pensionierung kommen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Achten Sie auf Nebenwirkungen

Schon bisher gab es für Firmen Möglichkeiten, Sachbezüge als zusätzliches Entgelt zu gewähren, zum Beispiel durch Dienstautos, Dienstwohnungen, kostengünstiges Essen im Betrieb – oder eben Firmenfahrräder. Das macht Betriebe als Arbeitgeber attraktiver und motiviert die Mitarbeiter/-innen. Selbige verbessern zudem durch mehr Bewegung ihre Fitness und Gesundheit.

Was auf den ersten Blick wie eine win-win-Situation aussieht, kann aber negative Begleiterscheinungen haben, zum Beispiel wenn die Beschäftigten im Rahmen des Fahrrad-Nutzungsvertrages auf einen Teil ihres Bruttoeinkommens in der Höhe der Leasingrate verzichten sollen.

Arbeitgeber sparen sich Lohn­nebenkosten

Dieses Geschäftsmodell bedeutet nämlich vor allem weniger Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber und führt langfristig zu möglichen Nachteilen für die Beschäftigten.

Denn die Reduktion des Lohnes beziehungsweise Gehaltes wirkt sich auch auf alle weiteren sich daraus ergebenden Ansprüche aus und vermindert in der Folge zum Beispiel die Sonderzahlungen und den Stundensatz für Überstunden.

Zudem haben niedrigere Sozialversicherungsbeiträge weniger Krankengeld, niedrigere Pensionen, niedrigeres Arbeitslosen-, Weiterbildungs-, Wochen- oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zur Folge.

Darüber hinaus stellen sich weitere Fragen:

  • Welcher Kauf­preis wird als Berechnungsbasis für die Leasingrate herangezogen?

  •  Ist vertraglich überhaupt eine Kaufoption vereinbart? 

  • Bestehen eine Versicherungspflicht und eine Servicepflicht durch bestimmte Anbieter?
  • Welche Auswirkungen hätte eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder eine entgeltfreie Zeit (Krankengeld ohne Entgelt, Karenz) auf den Vertrag?  
Das alles gilt es zu beachten, wenn man Nutzen und Kosten gegenüberstellt. Ob nach Ende der Leasingperiode dieses Geschäfts­modell für die Beschäftigten also tatsächlich eine große Ersparnis im Vergleich zu einem Direktkauf eines Rades darstellt, kann daher nur nach genauer Vertragsprüfung beantwortet werden.

Sozialsystem bekommt weniger Geld

Eine weitere wen­iger erfreuliche Folge dieses Geschäftsmodells: Es gelangt weniger Geld ins Sozialsystem. Das bedeutet weniger finanzielle Mittel für den Erhalt und Ausbau von Spitälern, Schulen oder sonstiger sinnvoller Infrastruktur.

Absetzbetrag wäre sinnvoll

„Die Idee, den Menschen das Radfahren leichter zugänglich zu machen, ist eine sehr gute, aber sie sollte sozial gerecht umgesetzt werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Eine (E-)Bike-Förderung für mehr CO2-freien Individualverkehr in Form eines Absetzbetrages bei der Arbeitnehmerveranlagung würde die unerwünschten Nachteile verhindern. „Dadurch würde auch eine größere Anzahl von Menschen profitieren, etwa jene, die kein Fahrrad-Leasingmodell vom Arbeitgeber angeboten bekommen“, so Stangl.     

Die Idee, den Menschen das Rad­fahren leichter zugänglich zu machen, ist eine sehr gute, aber sie sollte sozial gerecht umgesetzt werden

andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

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