Im Krankenstand gekündigt: AK erkämpft Entgeltfortzahlung
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Linz-Land wurde im Krankenstand gekündigt. Der Arbeitgeber weigerte sich, der Entgeltfortzahlung nachzukommen. Die AK ging für den Mann vor Gericht. Dort wurde ihm die Entgeltfortzahlung zugesprochen. Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz.
Krankmeldung angeblich nicht gesetzeskonform
Ein Projektleiter wurde vom Arbeitgeber im Krankenstand gekündigt. Der Arbeitgeber weigerte sich, der Entgeltfortzahlung nachzukommen. Angeblich sei die Krankmeldung nicht gesetzeskonform, da sie kein voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit beinhaltet. Laut dem behandelnden Arzt, der die Meldung ausgestellt hatte, sei das Ende des Krankenstandes aus medizinischer Sicht noch nicht absehbar. Daher könne sie nicht angegeben werden.
Arbeitgeber ging in Berufung
Weil der Arbeitgeber die Intervention der AK ignorierte, ging der Fall vor Gericht. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach dem Mann die Entgeltfortzahlung zu, auch das akzeptierte der Arbeitgeber nicht und ging in Berufung. Aber auch das Berufungsgericht sprach dem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung zu. Letztlich wollte der Chef sogar noch zum Obersten Gerichtshof gehen, dieser wies die außerordentliche Revision des Arbeitgebers ab. Er musste seinem früheren Mitarbeiter 2.350 Euro nachzahlen.
Rasch an die Arbeiterkammer wenden
„Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich bei ausbleibenden Zahlungen rasch an die Arbeiterkammer zu wenden, um zu seinem Recht zu kommen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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