25.06.2026

Die aktuelle Hitzewelle belastet die Beschäftigten: AK fordert bessere Schutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen

Die vorherrschende Hitzewelle macht vielen Arbeitnehmer:innen zu schaffen. Vor allem jene, die im Freien arbeiten, leiden unter den hohen Temperaturen. Aber auch in nicht klimatisierten Innenräumen wird der sommerliche Berufsalltag zur Herausforderung. Das wirkt sich nicht nur negativ auf die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit, sondern letztlich auch auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. 

50 Grad und mehr

Auf Dächern oder in Baugruben werden immer wieder Temperaturen von rund 50 Grad und darüber hinaus erreicht. Anders als in Arbeitsräumen gibt es hier keine gesetzlichen Temperaturgrenzwerte. Dennoch sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung geeignete Hitzeschutzmaßnahmen festzulegen. Dabei müssen auch zusätzliche Belastungsfaktoren wie weitere Witterungseinflüsse, UV-Strahlung sowie erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen berücksichtigt werden. 

Zusätzliche Pausen

„Eine zentrale Schutzmaßnahme ist, besonders anstrengende Tätigkeiten an die Tagesrandzeiten zu verschieben“, betont AK-Präsident Andreas Stangl. Leichtere Arbeiten, die im Schatten verrichtet werden können, sollten hingegen in die Tagesmitte fallen, wenn die Temperaturen am höchsten sind. Überstunden sind möglichst zu reduzieren. Zudem sind zusätzliche Pausen sowie regelmäßiges Trinken einzuplanen. Die Getränke, idealerweise stilles Mineralwasser, ungesüßter Kräuter- oder Früchtetee oder stark verdünnter Fruchtsaft, sollen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Milch, Energy-Drinks, Limonaden und alkoholische Getränke sind als Durstlöscher an Hitzetagen ungeeignet. 

Leichte Kleidung

Beschattungen durch Sonnensegel oder Sonnenschirme sollten nach Möglichkeit bereitgestellt werden. Leichte, körperbedeckende Schutzkleidung, idealerweise mit UV-Schutz, sowie breitkrempige Hüte bieten einen wirksamen Sonnenschutz. Auch Sonnenschutzmittel und Sonnenbrillen mit entsprechendem UV-Filter sind vom Arbeitgeber bereitzustellen. 

Seit 1.1.2026: Hitzeschutzverordnung

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat lange einen verbesserten Schutz für Arbeitnehmer:innen, die im Freien arbeiten, gefordert. Seit 1. Jänner 2026 ist nun die Hitzeschutzverordnung in Kraft, die für diese Beschäftigten einen erweiterten Schutz vorsieht. So sind etwa bei einer Hitzewarnung der Geosphere Austria (mindestens Stufe 2) die zuvor festgelegten Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz verpflichtend umzusetzen. 

Sonderregelung am Bau

Eine Sonderregelung gilt für den Baubereich: Stunden, in denen die Temperatur 32,5 Grad überschreitet, können als Schlechtwetterstunden im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes gelten. In diesen Fällen kann die Arbeit, bei eingeschränkten Bezügen, eingestellt werden. Die letztendliche Entscheidung darüber liegt beim Arbeitgeber. Eine Hitze-App von Gewerkschaft Bau-Holz, Arbeiterkammer und Global 2000 zeigt auf Basis offizieller Daten an, ob auf einer Baustelle die Voraussetzungen für Schlechtwetterstunden gegeben sind. 

In Innenräumen soll die Lufttemperatur am Arbeitsplatz laut Arbeitsstättenverordnung möglichst 25 Grad nicht überschreiten. Ausgenommen sind Räume, in denen dies aufgrund der Nutzungsart nicht möglich ist, etwa Produktionshallen. Beim Einsatz von Klima-, Lüftungsanlagen oder Ventilatoren müssen Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass Beschäftigte vor Zugluft geschützt sind. Der Arbeiterkammer Oberösterreich geht dieser Schutz jedoch nicht weit genug: „Die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung zum effektiveren Schutz von Beschäftigten in Innenräumen muss endlich umgesetzt werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Mehr dazu unter Arbeiten bei Hitze | Arbeiterkammer Oberösterreich

weiterführende infos/artikel

Arbeiten bei Hitze

Die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung zum effektiveren Schutz von Beschäftigten in Innenräumen muss endlich umgesetzt werden.

Andreas stangl 

AK-Präsident

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