10.09.2024

Sport­trainerin heimlich in Um­kleide­kabine ge­filmt – AK erkämpft 7.000 Euro Ent­schädigung und fordert Gesetzes­änderung

Vor 45 Jahren wurde das Gleich­behandlungs­gesetz (GlBG) erstmals als „Gleich­lohn­gesetz“ erlassen. Um geschlechtsspezifische Lohn­unter­schiede in der Privat­wirtschaft zu verbieten, wurde es­­sukzessive novelliert und auf die gesamte Arbeits­welt ausgeweitet. Geschlechts­bezogene und sexuelle Belästigung wurde bereits in den 1990er Jahren mit ins Gesetz aufgenommen. Dennoch ist sie noch immer in vielen Betrieben gängige Praxis, wie ein besonders dreister Fall sexueller Belästigung zeigt.

Videos ohne Wissen im Sport­studio auf­ge­nommen

Heimlich in der Umkleide gefilmt werden, ist wohl der Alptraum einer jeden Frau. Dieser wurde für eine junge Sporttrainerin Realität. Sie fand bei ihrem Arbeit­geber Video­aufnahmen von sich im Umkleide­raum, nackt bis auf die Unterhose. Die Tat konnte eindeutig dem Inhaber des Sportstudios nachgewiesen werden. Die Trainerin wollte daraufhin ihr Dienst­verhältnis vorzeitig beenden und wandte sich schockiert an die AK Oberösterreich. Diese verhalf der Frau mittels außer­gerichtlichen Vergleichs zu mehr als 7.000 Euro an Schaden­ersatz und Kündigungs­entschädigung.  

„Dass dies kein Einzel­fall ist, zeigt unsere Rechts­schutz­bilanz. 276.000 Euro konnten wir alleine im letzten Jahr wegen Verstößen gegen das Gleich­behandlungs­gesetz für unsere Mitglieder erstreiten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

AK Ober­österreich fordert besseres Gleich­behandlungs­gesetz

Dass vorwiegend Frauen Diskriminierungen ausgesetzt sind, zeigen die Bilanz­zahlen ebenfalls deutlich: Im Vorjahr betrafen 3 von 4 aller Gleich­behandlungs- und Diskriminierungsfälle Frauen. Mit sexueller Belästigung waren mit einem Anteil von 94 Prozent fast ausschließlich Frauen konfrontiert. AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher weitere Verbesserungen im Gleich­behandlungs­gesetz.

So ist der gesetzlich vorgesehene Schaden­ersatz von 1.000 Euro viel zu niedrig. Eine derartige Höhe schreckt kaum ab und sollte daher angehoben werden. Bei Job­verlust aus diskriminierenden Gründen braucht es einen gesetzlichen Mindestschaden­ersatz in der Höhe von 6 Monats­entgelten wie beim Behinderten­einstellungs­gesetz (BEinstG).

Zudem fordert die AK Oberösterreich schon lange die personelle und finanzielle Stärkung der Gleich­behandlungs­anwaltschaft (GAW) und zur Beschleunigung der Verfahren, dass diese auch in allen Landes­hauptstädten vertreten sein muss.  

Konkrete AK-Maß­nahmen gegen Diskriminierung

Neben den Anpassungen beziehungsweise der Verbesserung des GlBG braucht es zusätzlich immer wieder Maßnahmen, um der Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzubeugen. „Hier leisten wir als Arbeiterkammer Oberösterreich seit Jahr­zehnten einen wertvollen Beitrag. Aktuell mit 2 neuen Instrumenten, die die Gleich­behandlung im Betrieb zum Thema machen und zentrale Schwach­stellen ansprechen. Einerseits mit dem Gleich­behandlungs-Check und andererseits mit einem neuen Ratgeber gegen geschlechts­bezogene Belästigung“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Gleich­behandlungs-Check

Mit dem Gleich­behandlungs-Check kann man rasch überprüfen, ob man im Betrieb vor Diskriminierung geschützt ist und der Arbeitgeber auch seiner Fürsorge­pflicht nachkommt. Diesen findet man unter https://gleichbehandlungscheck.arbeiterkammer.at.

Der neue Ratgeber „Kein Platz für Sexismus – Ein Ratgeber gegen geschlechtsbezogene Belästigung“ stärkt insbesondere Frauen und zeigt, dass § 7 des Gleich­behandlungs­gesetzes weitgehend normalisierte und alltägliche Abwertungen aufgrund des Geschlechtes verbietet.

Betroffene, aber auch Kolleg:innen, die Diskriminierung im Betrieb wahrnehmen, können sich

an die Gleichbehandlungsberatung der AK Oberösterreich wenden

Die dreiste Tat ist kein Einzel­fall. 276.000 Euro konnten wir im letzten Jahr wegen Ver­stößen gegen das Gleich­behandlungs­gesetz für unsere Mit­glieder erstreiten.

Andreas Stangl

AK-Präsident 

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