HAKA Küchen meldete Insolvenz an: AK Oberösterreich berät alle 158 Beschäftigten und rät, keine unüberlegten Schritte zu setzen
Die HAKA Küchen GmbH hat heute, Montag, Insolvenz angemeldet. Insgesamt könnten 158 Arbeitnehmer:innen an den Standorten Traun, Wien und Mondsee betroffen sein. Die Löhne und Gehälter für Juli wurden nicht mehr ausbezahlt.AK-Präsident Andreas Stangl appelliert an die Betroffenen, ihrer Arbeitspflicht nachzukommen und keine unüberlegten Handlungen zu setzen. „Wir empfehlen, Ruhe zu bewahren und sämtliche Fragen und Anliegen mit den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer und der Gewerkschaften abzuklären. Um arbeitsrechtliche Ansprüche in der Insolvenz nicht zu gefährden, raten wir von übereilten Beendigungen von Dienstverhältnissen ab“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Vorrangig sei, alle Ansprüche zu eruieren und die richtige Vorgangsweise zu wählen.
Ansprüche durchsetzen
Die Arbeiterkammer unterstützt alle Arbeitnehmer:innen der Haka Küchen GmbH beim Anmelden und Durchsetzen von Ansprüchen. „Wir werden aktiv mit der Firma Kontakt aufnehmen und eine Betriebsversammlung organisieren. Diese wird entweder im Unternehmen selbst oder in einer Bezirksstelle der Arbeiterkammer stattfinden“, kündigt AK-Präsident Andreas Stangl an.
Wie sollen Kund:innen reagieren?
Laut einem Informationsschreiben des Unternehmens an die Kund:innen sollten keine Nachteile entstehen und Lieferungen termingerecht und vereinbarungsgemäß erfolgen.
Wie ist die Rechtslage im Insolvenzverfahren?
Bestehende Verträge bleiben aufrecht. Kund:innen haben kein Recht zur Vertragsauflösung. Vom Gericht wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser entscheidet, ob und welche Verträge erfüllt werden oder welche nicht. Kund:innen müssen abwarten, wie sich der Insolvenzverwalter äußert. Tritt der Insolvenzverwalter in den Vertrag ein (d.h. die Ware wird geliefert), raten wir, noch offene Zahlungen erst dann zu tätigen, wenn die Leistung mangelfrei erbracht wurde. Übernimmt der Insolvenzverwalter Verträge nicht, können Konsument:innen die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.
Wollen Konsument:innen noch bei der Firma einkaufen, so raten wir dazu, nur lagernde Produkte, die sofort ausgefolgt werden können, auszuwählen.
Muss das Unternehmen bestehende Mängel noch reparieren?
Gewährleistungsansprüche, die vor der Insolvenzeröffnung bestanden haben, wandeln sich in Geldansprüche um und die Kund:innen müssen diese als Insolvenzforderungen beim Gericht anmelden. Allerdings kann der Insolvenzverwalter auch hier entscheiden, dass die Mängel noch verbessert werden.
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