AK-Analyse zeigt: Weniger Greenwashing als in den Jahren zuvor, nachhaltige Fonds werden tatsächlich grüner
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat gemeinsam mit CLEANVEST.org 256 als nachhaltig deklarierte Fonds untersucht. Seit 2021 müssen Fonds mit Nachhaltigkeitsbezug entsprechend gekennzeichnet sein. Unklare Vorgaben ließen jedoch bisher viel Spielraum für sogenanntes Greenwashing. Eine neue Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat nun zu mehr Transparenz geführt – mit sichtbaren Verbesserungen, wie die aktuelle Analyse zeigt.
Mindestens 80 Prozent müssen grün sein
Seit Mai 2025 gilt europaweit: Trägt ein Fonds im Namen Begriffe wie ESG (Environmental, Social, Governance), nachhaltig oder green, muss mindestens 80 Prozent des Fondsvermögens tatsächlich in nachhaltige Anlagen investiert werden. Diese klare Vorgabe zeigt Wirkung – laut AK-Analyse sind Fonds mit ESG-Bezug im Namen messbar nachhaltiger geworden und verzichten mittlerweile vollständig auf Investitionen in Kohle, Öl & Gas oder Rüstung.
Raiffeisen und Erste Bank an der Spitze
An die Spitze der nachhaltigen Fonds – nach AK-Standards bewertet – setzt sich heuer erstmals der Fonds „Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Momentum“, der den bisherigen Spitzenreiter „ERSTE WWF Stock Environment“ ablöst.
- Der Raiffeisen-Fonds ist gemäß EU-Offenlegungsverordnung als Artikel 8-Fonds klassifiziert. Er berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte, ohne sie zum alleinigen Ziel zu machen.
- Der ERSTE-Fonds bleibt als Artikel 9-Fonds in der höchsten Nachhaltigkeitskategorie, da er konkrete Nachhaltigkeitsziele verfolgt.
- Bemerkenswert: 8 der 10 Top-Fonds tragen zusätzlich das österreichische Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte (UZ49).
3 Kategorien von Finanzprodukten
Laut Offenlegungsverordnung der EU gibt es 3 Kategorien von Finanzprodukten:
- Sonstige Finanzprodukte: Fonds, die nach Artikel 6 klassifiziert werden, gelten als „normale“ Fonds und legen keinen oder keinen offiziellen Wert auf Umwelt- oder Ethikaspekte.
- Hellgrüne Finanzprodukte: Fonds gemäß Artikel 8 berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte bei der Auswahl ihrer Anlageinstrumente. Manchmal werden diese Art Fonds auch als ESG-Produkte beworben.
- Dunkelgrüne Finanzprodukte: Fonds mit einer Artikel 9-Klassifizierung müssen mit ihren Anlageinstrumenten explizite Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Das können zum Beispiel die Reduktion von CO2-Emissionen oder soziale Verbesserungen sein.
Nicht alle grünen Fonds sind wirklich nachhaltig
Trotz der neuen Regeln können sich Fonds ohne ESG-Begriff im Namen weiterhin selbst als nachhaltig einstufen (Artikel 8), auch wenn sie in fossile Energie, Rüstung oder Lebensmittelkonzerne wie Nestlé investieren. Anlegerinnen und Anleger sollten sich daher nicht alleine auf eine Artikel 8-Einstufung verlassen, wenn sie wirklich nachhaltig investieren wollen.
Strenge Bewertung nach 23 Nachhaltigkeitskriterien
Für die Bewertung der 256 Fonds wurden 23 Hauptkriterien mit 122 Unterkriterien herangezogen. Diese wurden gemeinsam mit den Nachhaltigkeitsexpert:innen von ESG Plus und deren Plattform CLEANVEST.org entwickelt. Alle Details und Fondsbewertungen sind unter www.cleanvest.org abrufbar.
AK-Tipps für nachhaltige Fondsanlagen
- Bevorzugen Sie Fonds, die ESG-Begriffe im Namen führen.
- Wählen Sie möglichst Fonds, die nach Artikel 9 klassifiziert sind.
- Achten Sie zusätzlich auf das österreichische Umweltzeichen (UZ49).Nutzen Sie die unabhängige AK-Nachhaltigkeitsbewertung auf www.cleanvest.org.
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